Abfallentsorgung allgemeine Informationen | Abfallkalender Abfallreglement Informationen Sammelstelle Festplatz (Brühlgasse) Informationen Sammelstelle Werkhof Fääli Kehricht und Sperrgut richtig bereitstellen Merkblatt Kunststoffabfall Organische Gartenabfälle richtig entsorgen Sonderabfälle aus Privathaushalten - wohin damit?
| | Sammeldaten
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AHV-Gemeindezweigstelle Die Abteilung Einwohnerdienste führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Basel-Landschaft eine AHV-Gemeindezweigstelle. Hier erhalten Sie auch alle gängigen Formulare und Merkblätter. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Als Volksversicherung ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alle obligatorisch. Die AHV-Renten sollen den Existenzbedarf angemessen decken. - Altersrente: Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei derjenigen Ausgleichskasse ein, bei der Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.
- Beiträge der Nichterwerbstätigen: Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich.
Invalidenversicherung (IV) Das oberste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen soweit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können (Eingliederung vor Rente). Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich. Ergänzungsleistungen (EL) Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Die Anmeldeformulare sind bei der SVA Basel-Landschaft oder der Gemeindezweigstelle erhältlich. | | | SVA Basel-Landschaft Formulare und Merkblätter AHV/IV/EL
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Heimatschein Ihren Heimatschein bestellen Sie beim für Ihren Heimatort zuständigen Zivilstandsamt. | | | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamt
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Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachzuweisen haben, stellt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Niederlassungsbescheinigung direkt am Schalter, telefonisch oder via Online-Formular bestellen. | | | Online-Formular Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
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Heimatausweis (Bestätigung zum Aufenthalt) Der Heimatausweis bescheinigt die Niederlassung in Gelterkinden und wird für die Anmeldung Ihres Aufenthalts in einer anderen Gemeinde innerhalb der Schweiz benötigt. Der Heimatausweis ist eine befristete Bescheinigung dafür, dass der Inhaber oder die Inhaberin am Niederlassungsort registriert ist. Er wird für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde ohne Absicht des dauernden Verbleibs ausgestellt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste und wird in der Regel für den Besuch einer Schule oder für den Aufenhalt in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt benötigt. | | | Online-Formular Heimatausweis (Bestätigung zum Aufenthalt)
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Lebensbescheinigung Die Abteilung Einwohnerdienste bestätigt direkt die ausgefüllte Lebensbescheinigung oder erstellt eine separate Bestätigung. Damit eine Bestätiung erstellt werden kann, ist es notwendig, dass Sie sich persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste melden und ein amtliches Dokument (Pass oder Identitätskarte) vorweisen. | Steuer- und Gebührensätze
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Identitätskarte Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vor. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Mitzubringen sind: - Bestehende Identitätskarte.
- Polizeiliche Verlustmeldung (ausgestellt von einem Schweizerischen Polizeiposten), sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist.
- Aktuelles Passfoto, welches den Vorschriften entspricht (siehe Fotomustertafel unter Dokumente). Das Passfoto kann auch als Fotodatei via Mail an die Abteilung Einwohnerdienste gesendet werden. Auf Wunsch wird ein Foto direkt bei der Antragstellung am Schalter kostenlos erstellt.
Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren betragen CHF 70.00 für Erwachsene und CHF 35.00 für Kinder und Jugendliche. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage. | Fotomustertafel
| | Identitätskarte
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Beglaubigungen / Apostillen Die Abteilung Einwohnerdienste beglaubigt Unterschriften, Handzeichen, Abschriften (Fotokopien) und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können vereinbart werden. Weitere Informationen zu Beglaubigungen und Apostillen. | | | Weitere Informationen sind beim kantonalen Notariat erhältlich
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Eheschein Heiraten im Kanton Basel-Landschaft In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen.
Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt
- am Wohnsitz der Braut oder
- am Wohnsitz des Bräutigams. | | | Heiraten
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Ehevorbereitung - Gesuche einreichen Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt
- am Wohnsitz der Braut oder
- am Wohnsitz des Bräutigams.
Für die Vorbereitung der Eheschliessung benötigt das Zivilstandsamt Dokumente. Dafür ist das Formular Dokumente für die Eheschliessung auszufüllen und online oder schriftlich einzureichen. | | | Heiraten
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Familienausweis Der Familienausweis ist ein Auszug aus dem elektronischen Personenstandsregister (Infostar). Wenn Sie einen Familienausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen oder, wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und in Infostar registriert sind, beim Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes. Sind Sie im Kanton Basel-Landschaft heimatberechtigt (Schweizer Bürger) oder wohnhaft (ausländische Staatsangehörige), wenden Sie sich an das Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim oder an das Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes. | | | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamts
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Personenstandsausweis | | | Personenstandsausweis
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Namensänderung Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung des Kantons Basel Landschaft auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter. | | | Namensänderung
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Kindesanerkennung Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes. | | | Kindesanerkennung
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Geburtsanzeige | | | Geburten
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Geburtsschein | | | Geburten
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Mütter- und Väterberatungsstelle Die Beratung ist freiwillig und kostenlos und kann von allen Erziehungsberechtigten nach der Geburt ihres Kindes bis zum Kindergarteneintritt (bis 5 Jahre) wahrgenommen werden. Beratungen auf Voranmeldung. Termine siehe Daten unter Dokumente. Mütter- und Väterberaterin:
Andrea Grieder, Mütter- und Väterberaterin, Dipl. Pflegefachfrau HF mit Schwerpunkt Kind
Telefonische Beratungen:
Montag, 13.00 bis 14.00 Uhr
Mittwoch, 07.30 bis 08.30 Uhr
Telefonnummer: 079 512 41 27
E-Mail-Adresse: a.grieder@spitex-sissach.ch | Mütterberatung Gelterkinden Daten 1. Halbjahr 2025
| | Familienwegweiser von Pro Familia Schweiz
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Parkzonen Gebührenpflicht ab 1. Januar 2023 Für folgende Parkplätze wird neu eine Parkgebühr erhoben: - Parkplätze der Schulanlage Hofmatt inkl. Festplatz an der Brühlgasse
- Parkplätze bei der Mehrzweckhalle (Balkenweg/Turnhallenstrasse)
- Parkplätze Hallen-Freibad (grosser Parkplatz und Parkplätze bei der Tennishalle)
- Die beiden Einstellhallen bei der Gemeindeverwaltung und in der Bützenen bleiben weiterhin gebührenpflichtig, jedoch ändert das Parksystem.
Gebührenerhebung
Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Parkuhren, an welchen mit Münzen in bar bezahlt werden kann. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen können ihre Parkbewilligung aber auch bequem online via parkingpay.ch (oder entsprechende App’s) kaufen, bezahlen und lösen. Es werden keine physischen Parkkarten ausgestellt, der Gang zur Parkuhr und das Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug fällt weg, da mit dem Kauf bei Parkingpay (online oder Barzahlung) die Autonummer registriert und die Parkbewilligung digital hinterlegt wird. Mit diesen Parkbewilligungen können Sie Ihr Fahrzeug in den genannten Parkzonen abstellen. Die Kontrollorgane scannen bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennen, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf den bewilligten Parkzonen abgestellt werden darf. Es gelten folgende Gebührentarife: Parkzone 10 Hallen-Freibad / Parkzone 20 Tennisplatz
½ Std. = gratis
bis 3 Std. = CHF 0.50 pro Std.
jede weitere Std. = CHF 1.-
1 Tag = CHF 5.-
1 Monat = CHF 50.- Parkzone 30 Schule und Festplatz / Parkzone 40 Mehrzweckhalle
1 Std. = CHF 1.-
1 Tag = CHF 5.-
1 Monat = CHF 50.- Parkzone 50 Einstellhalle Gemeindehaus / Parkzone 60 Einstellhalle Bützenen
1 Std. = CHF 1.-
1 Tag = CHF 10.-
1 Monat = CHF 110.- Die bestehenden Mietverträge der Einstellhallen werden in das Parkingpay-System übertragen. Vorläufig ändert sich für die Mieterinnen und Mieter nichts. Parkingpay
Für die Nutzung von parkingpay kann auch die entsprechende App auf dem Google Playstore oder im Apple App Store heruntergeladen werden. Die Registrierung des Fahrzeugs erfolgt kostenlos. Für die bargeldlose Bezahlung kann Twint verwendet werden. Fragen
Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Bau unter Telefon 061 985 22 55 und/oder E-Mail bau@gelterkinden.ch zur Verfügung. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Parkzonen.pdf
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Familienhandbuch Das Familienhandbuch Nordwestschweiz dient als Orientierung für Familien in den unterschiedlichsten Lebenslagen: - Vielfalt der Familien
- Schwangerschaft, Geburt und Frühe Kindheit
- Kinder, Jugend, Bildung
- Ernährung und Gesundheit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ferien und Freizeit
- Integration - Migration
- Alter
- Familien in schwierigen Lebenslage
| | | Familienhandbuch
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Babysitterkurse / Babysittervermittlung Plattformen für Babysitterkurse und -vermittlungen von Hilfsorganisationen oder Privaten. | | | Babysitting-Plattform des Schweizerischen Roten Kreuzes
Babysitting-Plattform von Babysits
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Spielgruppen | Elternmerkblatt
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Tagesfamilien (VTOB) Die Gemeinde Gelterkinden hat mit dem Verein Tagesfamilien Oberes Baselbiet (VTOB) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Gestützt auf diese Vereinbarung vermittelt der VTOB für Einwohnerinnen und Einwohner aus Gelterkinden gegen eine Gebühr Betreuungsplätze in Tagesfamilien. Die Betreuungskosten sind in der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem VTOB einkommensabhängig festgesetzt worden und werden durch den VTOB abgewickelt. Die Gemeinde unterstützt die angebotenen Dienstleistungen des VTOB finanziell. | | | Anmelde- und Antragsformulare für Dienstleistungen des VTOB
Löhne und Tarife
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Elternmerkblatt | Elternmerkblatt
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Jugendcafé Jundt-Huus | | | Jugendcafé Jundt-Huus
KJF Jugendcafé Jundt-Huus
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Adoption Informationen Zuständige Stelle im Kanton Basel-Landschaft: Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Ressort Adoptionen/Namensänderungen
Domplatz 11
Postfach
4144 Arlesheim
Tel. 061 552 42 46 (Termine nur gegen Vereinbarung) | | | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/adoptionen_und_namensaenderungen
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Kindes- und Jugendschutz | | | Kinderschutz
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Mittagstisch Primarstufe | | | Mittagstisch
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Mittagstisch Sekundarschule | | | Mittagstisch
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Kinder- und Jugendzahnpflege (Schulzahnpflege, Zahnpflege) Die Leitung der Kinder- und Jugendzahnpflege Gelterkinden obliegt der Leitung Abteilung Finanzen. Die Kinder- und Jugendzahnpflege heisst in anderen Kantonen Schulzahnpflege. Dies ist teilweise auch die umgangssprachliche Bezeichnung. | Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz (SGS 902) Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege (mit Anhang)
| | Kinder- und Jugendzahnpflege - Infos Kanton Basel-Landschaft
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Bestattungswunsch hinterlegen Bestattungswünsche können bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt werden. | Bestattungswunsch
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Todesfall, Bestattungsorganisation Für die Bestattung von Gelterkinder Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Gelterkinden zur Verfügung. Grundlagen sind das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement und die Bestattungs- und Gebührenordnung. Verstirbt eine in Gelterkinden wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie mit der Abteilung Einwohnerdienste einen Termin. Die Abteilung Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen Sie das Familienbüchlein und die ärztliche Todesbescheinigung mit. Die Abteilung Einwohnerdienste informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen. | Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Gebührenordnung Bestattungswunsch Broschüre Friedhof Gelterkinden Vertrag Gelterkinden - Tecknau über die Benutzung des Friedhofes Gelterkinden und der Leichenhalle
| | Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Zivilstandsamt
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Grabmalgesuch Das Gesuch für ein Grabmal ist mit den nötigen Unterlagen durch den Grabmalhersteller bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. | Grabmalgesuch
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Todesschein Der Todesschein (Todesurkunde vom Zivilstandsamt) muss beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die ärztliche Todesbescheinigung entspricht nicht einer Todesurkunde. Der Eintrag des Todes im Familienbüchlein/Familienschein wird meist auch als Todesurkunde akzeptiert. | | | Todesschein
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Umzug innerhalb der Gemeinde Für die Adressänderung wird benötigt: - Amtlicher Ausweis
- Neue Wohnadresse
- Umzugsdatum
Den Umzug innerhalb der Gemeinde können Sie bequem auch elektronisch per eUmzug melden. | | | eUmzug
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Anmeldung in Gelterkinden Herzlich willkommen in Gelterkinden! Wir freuen uns, dass Sie Gelterkinden als neuen Wohnsitz gewählt haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde. Vergessen Sie nicht, sich zuvor bei der vorherigen Gemeinde abzumelden. Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen: Schweizer Staatsangehörige - Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Wegzugsmeldung (falls vorhanden)
Ausländische Staatsangehörige
| Ausländer EU/EFTA | Ausländer Drittstaaten | Zuzug innerhalb Kanton BL | - Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Wegzugsmeldung (falls vorhanden)
- Ausländerausweis
(eUmzug möglich) | - Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Wegzugsmeldung (falls vorhanden)
- Ausländerausweis
(eUmzug möglich) | Zuzug von anderem Kanton | - Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Wegzugsmeldung (falls vorhanden)
- Ausländerausweis
(eUmzug möglich) | - Reisepass oder Identitätskarte
- Krankenkassenkarte
- Mietvertrag
- Wegzugsmeldung (falls vorhanden)
- Ausländerausweis
- Kantonswechselbewilligung (Amt für Migration BL)
| Zuzug vom Ausland | - Reisepass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
| - Reisepass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumerteilung (Einreise Drittstaaten)
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| /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Krankenversicherung.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/TNW_Neuzuzuegerflyer.pdf Anmeldeformular Primarstufe Gelterkinden
| | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden... https://www.gelterkinden.ch/de/verwaltung/die... SVA Baselland Prämienverbilligung (Krankenkasse)
Abfallentsorgung allgemeine Informationen und Entsorgungskalender
Jodtabletten
Kinder- und Jugendzahnpflege
Laternenparking / Nachtparking
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Drittmeldepflicht (Meldung Mieterwechsel) Personen, die in eigenem oder fremden Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt, bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit (§ 7 ARG). Via Onlineschalter kann das Meldeformular Vermieter/Vermieterinnen von Wohnungen ausgefüllt werden. | Meldeformular Wohnungserhebung
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Sperren von Personendaten (Auskunfts- und Adresssperre) Sperren von Personendaten in der Einwohnerkontrolle Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben. Weitere Auskünfte über eine Einzelperson erteilen die Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen nur, wenn dies zur Identifizierung nötig ist (wenn etwa mehrere Personen mit gleichem amtlichem Namen, Vornamen und Geburtsdatum gibt) oder wenn es zur Nachforschung erforderlich ist (etwa wenn eine Person an einen anderen Ort umgezogen ist) und wenn die gesuchstellende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 3 Abs. 1 und 2 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008, ARG, SGS 111) Jede Person, die im Kanton Basel-Landschaft wohnt, hat aber ohne Angabe von Gründen das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten durch die Gemeindeverwaltung sperren zu lassen (§ 26. Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (IGD)). Gesperrte Daten darf die verantwortliche Behörde Privaten nicht bekannt geben, ausser in den Fällen von § 26 Abs. 2 IGD: a. Wenn die Gemeindeverwaltung gesetzlich zur Bekanntgabe verpflichtet ist, z.B. an die Steuerverwaltung bei Wegzug einer Privatperson. b. Wenn die Bekanntgabe zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist, z.B. wenn sich ein Mündel der Betreuung durch den Privatvormund zu entziehen versucht und der Privatvormund die (Wegzug-)Adresse benötigt. c. Wenn die um Auskunft ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind, z.B. wenn ein Schuldner an einen andern Ort gezogen ist. Aufträge zur Datensperrung sind gegebenenfalls schriftlich an die Abteilung Einwohnerdienste zu richten. Es sind alle Familienmitglieder, für die die Datensperrung gelten soll, namentlich aufzuführen. | Erläuterungen zum Sperrrecht - Musterschreiben
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Wohnungsabnahme / Wohnungsexperte der Gemeinde Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann der Wohnungsexperte der Gemeinde von der Abteilung Bau beigezogen werden. Dieser nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes auf. Der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Aufgaben des Wohnungsexperten der Gemeinde richten sich nach § 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen. Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Gebühr (Bereich "Wohnungsabnahme") verrechnet. Für Fragen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich an die Abteilung Bau. | Gebühren und Steuern
| | Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen
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Mietzinsbeiträge Was sind Mietzinsbeiträge?
Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern. Detaillierte Informationen (Merkblatt, Gesuchsformular, Reglement und Verordnung) sind nachstehend unter Dokumente zu finden. | Merkblatt Mietzinsbeiträge Mietzinsbeiträge Gesuchsformular Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Verordnung über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
| | Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
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Ausländerbewilligungen Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) ist die kantonale Ansprechstelle für alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben, den Wohnsitz hierher verlegen oder sich vorübergehend hier aufhalten wollen. | | | Bewilligungen
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Verpflichtungserklärungen (Einladung ausländische Personen) Visumspflichtige ausländische Personen benötigen unter Umständen (Entscheid durch die Schweizerische Auslandvertretung) eine Verpflichtungserklärung von ihnen bekannten Personen in der Schweiz (= Garantin), wenn sie in die Schweiz einreisen wollen. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich die Garantin, die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (inkl. Unfall und Krankheit), sowie für die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen (Abschnitt 3 Bundesverordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern). Die Gemeinden haben auf dem Verpflichtungserklärungsformular anzugeben, ob nach ihrer Einschätzung die Garantin in der Lage ist, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Beurteilung durch die Gemeinde gelangen folgende Kriterien zu Anwendung: Keine Betreibungen innert der letzten 3 Jahren; das steuerbare Vermögen ist maximal um den Freibetrag, vermindert um CHF 30'000.-- pro einreisewillige Person im Minus (ausgenommen Hypotheken als Ursache); keine bestehende Sozialhilfebezüge und keine Rückleistungsschulden; keine bestehende Steuerausstände (Bund, Kanton, Gemeinde); das Einkommen übersteigt die nach dem Sozialhilfegesetz ermittelten Ansätzen (inkl. der einreisenden Person) um 20 %, dies unter Beachtung des Wohnorts der einreisenden Person. Wichtig: Das Verpflichtungserklärungsformular ist zusammen mit dem Gemeindeformular „Ergänzende Angaben zur Garantie- und Verpflichtungserklärung" der Abteilung Einwohnerdienste abzugeben. Die Gemeinde prüft das Gesuch und gibt anschliessend nur eine Stellungnahme zuhanden des Kantons ab. Die Schweizerische Auslandvertretung entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung oder Verweigerung des Visums. Für die Bearbeitung wird von der Gemeinde eine Gebühr von CHF 30.-- erhoben. | Garantie- und Verpflichtungserklärung
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Kirchen in der Gemeinde Diverse Kirchen und religiöse Gemeinschaften sind in Gelterkinden ansässig. Der Bevölkerung steht ein reichhaltiges Angebot an Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen zur Verfügung. | | | Informationen zu den verschiedenen Kirchgemeinden
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Alterstagestätte "zum Lebenslauf" Tagsüber bestens umsorgt und abends wieder zu Hause - die Alterstagesstätte Gelterkinden für ältere Menschen in Baselland und Fricktal. | | | Altertagesstätte "zum Lebenslauf"
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Mahlzeitendienst | Senioren für Senioren Gelterkinden Merkblatt
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Wohnen im Alter / Alterswohnungen - Wohngenossenschaft Obere Mühle
- Die Seniorenwohnungen Bützenen werden von der JR Immo Partner AG verwaltet. Wird eine Wohnung frei, wird dies in den üblichen Immobilienportalen publiziert.
Bei Fragen zu den Seniorenwohnungen Bützenen, wenden Sie sich bitte an:
JR Immo Partner AG, Spalentorweg 20, 4051 Basel, +41 61 545 97 57, vanessa.widmer@jrimmopartner.ch
| | | https://www.wohnen-muehle.ch/
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Hilfe im Alter | Senioren für Senioren Gelterkinden Merkblatt
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Hundehaltung - Kontrolle freilaufender Hunde Die Kontaktstelle der Gemeinde bei freilaufenden, besitzlosen Hunden ist während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung die Abteilung Finanzen. Sie nimmt entsprechende Meldungen entgegen und wird anschliessend zusammen mit dem Gemeindewerkhof versuchen, den Hund zu identifizieren und dem Hundehaltenden wieder zurückzugeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung nimmt die Polizei Basel-Landschaft entsprechende Meldungen entgegen. Gemäss kommunalem Hundereglement werden die effektiven Kosten für das Ausfindigmachen von Hundehaltenden, das Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde usw. vollumfänglich weiter verrechnet. | Reglement über die Hundehaltung (mit Gebührenverordnung)
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Tierseuchen | | | Tiergesundheit / Tierseuchen
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Hundehaltung - Informationen Registrierung, Pflichten, Formulare Kennzeichnung des Hundes Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, durch den Tierhaltenden, bei welchem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach dem Zuzug aus dem Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden. Meldepflicht bei der Gemeinde Halter/innen registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod des Hundes innert 14 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden. Dabei sind nebst Name und Adresse des Halters auch die wichtigsten Angaben zum Hund anzugeben: Name, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und Chip-Nummer. Das Forumular bitte ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen an die Gemeindeverwaltung schicken (Post oder Mail an einwohnerdienste@gelterkinden.ch). Hunde und Halter/innen müssen im zentralen Hunderegister AMICUS des Bundes registriert sein. Wer zum ersten Mal einen Hund anschafft, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort per Mail (oder Post) zugestellt. Link zur Tierseuchenverordnung des Bundes. Hundegebühr Diese beträgt in Gelterkinden für den ersten Hund CHF 100.00 pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt CHF 150.00 pro Jahr. Ausnahmen/Spezialfälle siehe Hundereglement der Gemeinde Gelterkinden. Bei der Hundegebühr handelt es sich um eine Jahrespauschale. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. | Flyer Hundehaltung Gelterkinden Hundeanmeldung Gelterkinden Hundekot Reglement über die Hundehaltung (mit Gebührenverordnung)
| | Hundefachstelle Basel-Landschaft
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Hallen-Freibad Gelterkinden | | | Hallen-Freibad Gelterkinden
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Betreibungsregisterauszug Im Kanton wohnhafte Personen resp. im Handelsregister BL eingetragene Firmen können Betreibungsregisterauszüge beim Betreibungs- und Konkursamt Basel-Landschaft per Telefon, E-Mail oder online bestellen. Die Auszüge werden nur auf dem Postweg versendet. | | | Betreibungsamt BL Onlineschalter
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Altersrente (AHV) - anmelden Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Je nach Lebenssituation ist zu beachten, dass sich - Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Beiträge entgegengenommen hat.
- verheiratete Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
- Personen, die keine Beiträge entrichtet haben, bei ihrer kantonalen Ausgleichskasse anmelden müssen
| | | Siehe Dienstleistung "AHV-Gemeindezweigstelle"
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV einreichen | | | Siehe Dienstleistung "AHV-Gemeindezweigstelle"
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Medizinische Notrufzentrale Die offizielle Notrufzentrale der Hausärzte, Zahnärzte, Psychiater und Apotheker: 061 261 15 15 | | | Notfallnummern Schweiz
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Spitäler | | | Spitäler im Kanton
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Entlastungsdienst Das Rote Kreuz Baselland bietet zahlreiche Entlastungsangebote für zu Hause lebende, kranke und ältere Menschen sowie ihre Angehörigen an. | | | Rotkreuz-Entlastungsangebote
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Heime und Werkstätten für Menschen mit Einschränkungen, Schulheime, Wohnheime | | | Behinderung / Invalidität
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Invaliditätsversicherung (IV) | | | AHV-Zweigstelle
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Suchthilfe und Prävention | | | Suchthilfe
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Pilzkontrolle Die amtliche Pilzkontrolleurin, bzw. der amtliche Pilzkontrolleur der Gemeinde wird vom Gemeinderat gewählt. Die Person führt die Pilzkontrollstelle der Gemeinde. Die Pilzkontrollen werden periodisch zu bestimmten Zeiten jeweils im Jundt-Huus, Hofmattweg 2, 4460 Gelterkinden, durchgeführt. Siehe das entsprechende Informationsblatt "Pilzkontrolle". | Merkblatt: Sammeln von Wildpilzen Pilzkontrolle
| | Pilzkontrolle Baselland
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Trinkwasser | Wasserreglement
| | Wasserstatistik BL
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Krankenkasse Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. | | | Individuelle Prämienverbilligung
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Kindergarten In Gelterkinden werden fünf Kindergärten geführt. Die Anmeldung hat bei der Schulleitung Kindergarten/Primarschule zu erfolgen. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte. | | | Standorte Kindergärten
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Logopädischer Dienst | Anmeldeformular Regionaler Logopädischer Dienst
| | Informationen Logopädischer Dienst
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Ausbildungsbeiträge Möchten Sie eine Erstausbildung, eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung beginnen, haben aber die finanziellen Mittel dafür nicht? Der Kanton Basel-Landschaft gewährt Ausbildungsbeiträge, wenn die Kosten weder von Ihnen noch von Ihren Angehörigen oder auf andere Weise aufgebracht werden können (Subsidiaritätsprinzip). Damit fördert der Kanton die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung. | | | Informationen Ausbildungsbeiträge
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Stellenausschreibungen Gemeinde | | | Offene Stellen
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Gewerbeverzeichnis | | | Unternehmensverzeichnis
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Handelsregister Auszüge | | | Handelsregisterauszüge
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Vereinsverzeichnis | | | Vereinsverzeichnis
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Lokalitäten für Privatanlässe | | | Lokalitäten für Privatanlässe
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Kulturförderung - Kulturkarte Baselland Die Abteilung Kulturförderung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterstützt das professionelle Kunst- und Kulturschaffen in der Region Basel. Das Baselbiet ist reich an Kultur: Musik, Theater, Tanz, lebendige Traditionen, bildende Kunst, Literatur, Archäologie, Zirkus und vieles mehr. Sie alle sollen auf der Kulturkarte Baselland sichtbar werden. Das Onlineportal www.kulturkarte-bl.ch bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über das Baselbieter Kulturleben. | | | Kultur wird sichtbar
Kulturkarte Baselland
Link zum Erfassungsformular
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Ukraine Flüchtlinge Der Konflikt in der Ukraine bewegt auch den Kanton Basel-Landschaft und dessen Gemeinden. Solidarität der Baselbieter Bevölkerung ist gross. Die Unterbringung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine wirft aber auch viele Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Informationen. Öffnungszeiten der Sozialen Dienste:
Dienstag und Donnerstag, jeweils von 09.30 bis 11.30 Uhr
Telefon: 061 985 22 66
Mail: sozialedienste@gelterkinden.ch | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Angebote-Gelterkinden-Vernetzung.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Antrag-Sozialhilfe-Schutzbeduerftige-Teil-1-ENG.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Antrag-Sozialhilfe-Schutzbeduerftige-Teil-1-UKR.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Antrag-Sozialhilfe-Schutzbeduerftige-Teil-2-ENG.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Antrag-Sozialhilfe-Schutzbeduerftige-Teil-2-UKR.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Lindenhof-Treffpunkt-Flyer.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Merkblatt-fuer-Gastfamilien.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Zusammenleben-mit-Gastgebern-deutsch.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Zusammenlebenmit-Gastgebern-uebersetzt.pdf Anmeldeformular Schule KGPS Gelterkinden Anmeldung Aufnahme Flüchtlinge Gesuch Arbeitsbewilligung für StatusS
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) / Lokalbewilligungen | | | Lokalreservationen
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Gelegenheitswirtschaftspatent/Freinachtsgesuche | Bestimmungen Freinacht, Gelegenheitswirtschaft Gesuch Freinacht, Gelegenheitswirtschaft
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Lotto- und Lotteriebewilligung | | | Patente bzw. Bewilligungen
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Tombolabewilligung | | | Patente bzw. Bewilligungen
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Dorfmarkt (Frühlings- und Herbstmarkt) | | | Informationen zu den Frühlings- und Herbstmärkten
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Feuerungskontrolle Feuerungskontrolle Winter 2024/2025 Das neue Reglement über die Feuerungskontrolle ist am 2. September 2024 in Kraft getreten. Dies bedeutet auch, dass die Feuerungskontrolle neu organisiert wird. Die Administration der Feuerungskontrolle erfolgt neu durch die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK). Die GFK wird im Oktober 2024 diejenigen Liegenschaftseigentümer/innen anschreiben, welche ihre Feuerungsanlage im Winter 2024/2025 zu kontrollieren haben. Im Informationsbrief sind die weiteren Schritte, welche die entsprechenden Liegenschaftseigentümer/innen zu unternehmen haben, beschrieben.
Information zur Organisation Das Reglement über die Feuerungskontrolle regelt die Aufgaben der Gemeinde, welche ihr vom Kanton übertragen sind. Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Anlagen: Ölfeuerungen, Gasfeuerungen, Holz-Zentralheizungen und Holz-Einzelraumbefeuerungen. Die Gemeinde Gelterkinden hat keine amtliche Feuerungskontrolleurin, bzw. keinen amtlichen Feuerungskontrolleur. Die Gemeinde anerkennt Messungen von Servicefirmen und Kontrollpersonal, wenn diese die notwendigen Qualifikationen aufweisen und die Messungen mit typengeprüften Messgeräten durchführen. Zur Durchführung der Kontrollmessungen beauftragen die Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer von ihnen frei gewähltes und für die entsprechende Feuerungskontrolle qualifiziertes Kontrollpersonal. Die Organisation und Administration der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle erfolgt durch die «Geschäftsstelle Feuerungskontrolle» (nachfolgend GFK). Die GFK erhebt für ihre Arbeiten kostendeckende Administrationsgebühren und hat v.a. folgende Aufgaben: - Führen des Anlagenkatasters für die Gemeinden: Personen-, Adress-, Anlagen- und Messdaten werden über die FEKO gepflegt
- Führen der Zulassungsliste für Feuerungskontrolleure (Pflichtenhefte)
- Schriftliche Aufforderung der Anlagenbetreiber zur Messung bzw. visuellen Kontrolle
- Verarbeitung eingehende Rapporte und Stellungnahmen an Anlagenbetreiber
- Direktes Inkasso der Administrativgebühr bei den Feuerungskontrolleuren
- Neutrale Auskunfts- und Beratungsstelle bei Geruchsklagen
Amtsstelle seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Christian Ott, Gemeindeverwalter. Die Amtsstelle erlässt Verfügungen über die Sanierung und Stilllegung von Feuerungsanlagen. Links: Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG, SGS 786.211) Website der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) | Reglement über die Feuerungskontrolle
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Frühe Sprachförderung Das Gesetz zur frühen Sprachförderung (GfS, SGS 116) und die entsprechende Verordnung (Vo GfS, SGS 116.11) regeln die frühe Sprachförderung. Damit will der Kanton eine bedarfsgerechte Förderung der deutschen Sprache für Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten bezwecken. Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Gemeint sind alle Kinder im entsprechenden Jahrgang, unabhängig von der Nationalität, d.h. auch die Deutschsprechenden. Im Januar 2025 werden somit vom Kanton alle Eltern mit Kindern im Jahrgang 1. August 2021 - 31. Juli 2022 (Eintritt in Kindergarten im August 2026) angeschrieben. Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und dem Kanton als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können. Die Gemeinde Gelterkinden kennt kein Sprachförderobligatorium. Ansprechperson seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Christian Ott, Gemeindeverwalter. Links: Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS) Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft | Merkblatt Sprachstanderhebung 2025
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Energie und Bauen, Energiemangellage Der Kanton Basel-Landschaft fördert die sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie. Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den Themen - Energie und Bauen
- Energieberatung
- Energiepaket/Förderbeiträge
- Energieplanung
- Energie in Gemeinden
- Energiemangellage
sind auf dem nachfolgenden Link zu finden. | | | Energie und Bauen
Handbuch zur privaten Vorsorge (mögliche Energiemangellage)
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Kehricht- und Sperrgutabfuhr Entsorgungstag: Dienstag.
Hauskehricht bis um 07.00 Uhr mit Gebührenmarken versehen am Strassenrand bereitstellen. | | | Abfallentsorgung allgemeine Informationen
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Entsorgungsstellen / Wertstoffsammelstellen | | | Informationen zur Abfallentsorgung
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Brockenstube Engagierte Mitglieder des Frauenvereins Gelterkinden führen seit über 50 Jahren eine erfolgreiche Brockenstube. Die Brockenstube ist die grösste Einnahmequelle des Frauenvereins. | | | Brockenstube Frauenverein
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Baugesuch Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, Um- und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten in Kernzonen. Zudem auch beim Bau von Stützmauern (Höhe über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und Lärmschutzanlagen. Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal. Situationspläne für Bauvorhaben sind bei Jermann Ingenieure + Geometer AG anzufordern. | | | Baugesuchsseite des Bauinspektorates
Online-Planauflage der Baugesuche der Gemeinde Gelterkinden im Amtsblatt
Informationen Kleinbaugesuch
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Kleinbaugesuch § 92 Abs. 1 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) bestimmt, für welche Bauten und Anlagen im Siedlungsgebiet, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren (Kleinbaugesuch) der Gemeinde unterstehen, der Gemeinderat die Baubewilligung erteilt: - Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12.00m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50m ab gewachsenem Terrain aufweist.
- Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
- Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des Strasseneigentümers.
- Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplans oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
- Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
Kleinbaugesuche sind mit dem Gesuchsformular "Baubegehren für Kleinbauten und Fahrnisbauten" der Gemeinde einzureichen. | Gesuchsformular Baubegehren für Kleinbauten und Fahrnisbauten
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Anschlussbeiträge Fragen/Rechnung zu Gemeindewerken (Wasser, Abwasser, Strasse) Die Gemeinde verrechnet Anschluss-/Vorteilsbeiträge nach Eingang der Schatzung der Gebäudeversicherung. Grundlage für die verrechneten Beträge ist bei Neubauten der indexierte Brandlagerwert und bei Um-/Erweiterungsbauten der ausgewiesene Mehrwert durch Investitionen. Kosten für Energiesparmassnahmen, welche über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehen, können im Kanton Basel-Landschaft von den Anschlussbeiträgen abgezogen werden. Diese Deklaration hat mit dem Programm „emba“ zu erfolgen. | Kanalisationsreglement Steuer- und Gebührensätze Strassenreglement Wasserreglement
| | Öffentliche Energieberatung
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Anschlussbeiträge emba-Rechner Kosten für Energiesparmassnahmen, welche über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehen, können im Kanton Basel-Landschaft von den Anschlussbeiträgen abgezogen werden. Die Deklaration hat mit dem Programm „emba“ zu erfolgen, welche auf der Website der öffentlichen Energieberatung zu finden ist. Zur Information: Die Gemeinde Gelterkinden erstellt die Rechnungen für die Anschlussgebühren auf der Basis des Brandlagerwertes der Gebäudeversicherung. | Gebühren und Steuern
| | Öffentliche Energieberatung
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Reklamegesuch | Information "Temporäre Reklamegesuche in der Gemeinde Gelterkinden" Merkblatt verkehrsgefährdende Strassenreklamen Polizeireglement
| | Kantonale Verordnung über Reklamen
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Kanalisationsgesuch Die Kanalisationsgesuche werden im Auftrag der Gemeinde durch die GRG Ingenieure AG bearbeitet. Die entsprechenden Gesuchsformulare sind auch auf jener Website zu finden. | Gebühren und Steuern Kanalisationsreglement
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Wasseranschlussgesuch Das Formular "Wasseranschlussgesuch" ist gemäss den Anweisungen im Formular der Gemeindeverwaltung einzureichen. | Gebühren und Steuern Wasseranschlussgesuch Wasserreglement
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Unterhalt / Meldung defekter Strassenlampen, Strassenbeleuchtung Mit dem Unterhalt der Strassenbeleuchtungen in Gelterkinden ist die Elektra Baselland (EBL) beauftragt. Mitteilungen betreffend defekter Strassenlampen sind daher direkt an die EBL zu richten. Dabei sind der genaue Standort und wenn möglich die Kandelabernummer anzugeben. Die EBL wird danach die Reparatur vornehmen. Die Bevölkerung ist angehalten, Pflanzen, welche die Lichtkegel der Strassenlampen beeinträchtigen, entsprechend zurück zu schneiden. | | | Meldung defekter Strassenlampen an EBL
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Gemeindestrassen- und Allmendbenutzung Die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs, usw.) für Bauinstallationen, Abladen und Lagern von Baumaterialen, usw. ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Kontaktstelle ist die Abteilung Bau. Entsprechende Vorhaben sind mit dem Gesuchsformular für Strassen-/Allmendbenutzungen der Gemeinde zu melden. | Gebühren und Steuern Strassen-/Allmendbenutzungsgesuch Strassenreglement
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Aufgrabungen Gemeindestrassen Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal (Strassen, Plätze, Wege, Trottoirs usw.) ist nur mit einer Bewilligung der Gemeinde gestattet. Kontaktstelle ist die Abteilung Bau. Gesuche für Aufgrabungen sind mit dem Formular "Aufgrabungsgesuch Gemeindestrassen" der Gemeinde einzureichen. Die Ausführung hat gemäss den Ausführungsrichtlinien für Aufgrabungen in Gemeindestrassen zu erfolgen. Die Strassenaufbrüche sind mit den diversen Unternehmen (EBL, Swisscom, Gemeindewerke) vorgängig zu koordinieren, so können unnötige Strassenaufbrüche vermieden werden. Es liegt im Interesse der Gemeinde, dass die Strassen so wenig wie möglich aufgegraben werden. Die Werkleitungen sind vor den Eindeckarbeiten den entsprechenden Werken zur Einmessung zu melden. | Ausführungsrichtlinie für Aufgrabungen in Gemeindestrassen Gebühren und Steuern
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Baurechtsland der Gemeinde Die Gemeinde besitzt an verschiedenen Lagen Bauland, welches im Baurecht an Einwohnerinnen/Einwohner oder Neuzuzügerinnen/Neuzuzüger für die Erstellung eines Eigenheimes sowie an Wohnbaugenossenschaften für die Erstellung von Wohnbauten abgegeben wird. Wenn solche Grundstücke vom Gemeinderat zur Vergabe freigegeben sind, so werden diese auf der Immobilienplattform www.newhome.ch ausgeschrieben. | | | www.newhome.ch
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Grenzabstand von Pflanzen | Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und übrige Einfriedigungen
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Wasserrechnungen Die Ablesung der Wasseruhren erfolgt periodisch durch die Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei. Die Fakturierung der Wasserrechnungen und das entsprechende Inkasso erfolgen daraufhin durch die Abteilung Finanzen. | Gebühren und Steuern Wasserreglement
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Wasseruhren ablesen Jeweils im Herbst werden die Wasseruhren von den Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei abgelesen. Die Gemeinde wird dabei in zwei hälftige Gebiete eingeteilt, welche jährlich alternierend kontrolliert werden. In der einen Hälfte werden die Wasseruhren von den Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei abgelesen. Die entsprechenden Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer sowie die Hauswarte werden dabei gebeten, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. In der anderen Hälfte werden die Wasseruhren durch die Hauseigentümerschaften abgelesen. Sie erhalten dazu von der Gemeindeverwaltung eine Selbstdeklarationskarte zugestellt, welche sie der Gemeinde ausgefüllt wieder zu retournieren haben. Die Gemeinde informiert in den Medien jeweils rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt der Wasseruhrablesungen. | Gebühren und Steuern Wasserreglement
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Wasserhärte Gesamthärte: 35.55 °fH Aktuelle Messwerte sind unter nachstehenden Links ersichtlich. | Wasserreglement
| | Härtegrade (Übersicht Kanton)
Gesamthärte, aktuelle Messwerte Gelterkinden
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Wasserqualität Auf Trinkwasser.ch sind die aktuellen Messwerte (Gesamthärte, mikrobiologische sowie chemische Messwerte) der Trinkwasserqualität von Gelterkinden ersichtlich. | Wasserreglement
| | Trinkwasser.ch
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Abwasserrechnungen Die Abwasserrechnung mit der Verrechnung der Schwemmgebühr richtet sich nach dem Wasserverbrauch. Der Wasserverbrauch wird aufgrund der Ablesungen der Wasseruhren durch die Mitarbeitenden der Brunnenmeisterei ermittelt. Die Fakturierung der Abwasserrechnungen und das entsprechende Inkasso erfolgen daraufhin durch die Abteilung Finanzen. | Gebühren und Steuern Kanalisationsreglement
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Beauftragter für die Landwirtschaft Der Beauftragte, bzw. die Beauftragte für die Landwirtschaft (frühere Bezeichnung: Ackerbaustellenleiterin / Ackerbaustellenleiter) wird vom Gemeinderat gewählt. Die Aufgaben richten sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen, dies insbesondere nach § 4 Abs. 2 und 3 der kantonalen Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste. Demnach obliegen der beauftragten Person insbesondere folgende Aufgaben: - Die Verteilung und das Einsammeln der Formulare
- Die Prüfung und Korrektur der Angaben
- Die Kontrolle auf den Betrieben zur Einhaltung der Auflagen und Bedingungen, soweit nicht Organisationen damit beauftragt sind
- Die kostenlose Erteilung von Auskünften über die Massnahmen
- Weitere Aufgaben im Rahmen des Geltungsbereiches
| | | Kantonale Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und La
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Förster, Waldbewirtschaftung Die Waldbewirtschaftung ermöglicht eine dauernde und nachhaltige Erfüllung aller Waldfunktionen (Holznutzung, Schutz vor Naturgefahren, Natur- und Grundwasserschutz, Erholung). Die Nachhaltigkeit schliesst eine ökologisch sinnvolle, sozialverträgliche und ökonomische effiziente Waldbewirtschaftung ein.
Holz hat als einheimischer, natürlicher und nachhaltig produzierter Rohstoff eine wichtige Bedeutung, sowohl als Nutzholz als auch als Energieholz. Bei Fragen rund um den Wald, steht Andreas Koch, Revierförster und Betriebsleiter Forstrevier Farnsberg, gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@forst-farnsberg.ch
Telefon: 079 833 44 60
| | | Amt für Wald beider Basel
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Baumwärter der Gemeinde Der Baumwärter der Gemeinde wird jeweils vom Gemeinderat gewählt. Die Hauptaufgaben des Baumwärters sind die folgenden: - Behält die Übersicht über den Obstanbau der Gemeinde (Neupflanzungen, Rodungen, Besonderheiten etc.).
- Informiert nach Bedarf die Baumbesitzerinnen und -besitzer über Bekämpfungsmassnahmen (z.B. Kirschenfliege). Er macht Meldung an den Gemeinderat für die Publikation im amtlichen Anzeiger.
- Steht den Baumbesitzerinnen und -besitzern in anbautechnischen Fragen beratend zur Verfügung. Die Kostenverrechnung erfolgt direkt zwischen Gemeindebaumwärter und Baumbesitzerinnen und -besitzern.
- Arbeitet mit den lokalen Obstbau- und Naturschutzorganisationen zusammen.
- Organisiert nach Bedarf Kurse in Baumpflege und anderen obstbaulichen Belangen.
- Verfasst auf jedes Jahresende einen Tätigkeitsbericht zu Handen des Gemeinderates und der Zentralstelle Obst- & Weinbau des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain (LZE).
- Ist Verbindungsperson zwischen den Obstbaumbesitzerinnen und -besitzern der Gemeinde und der Zentralstelle Obst- & Weinbau des LZE.
- Melden aussergewöhnlicher Vorkommnisse und Krankheiten an den Gemeinderat und an das LZE.
| | | Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft
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Schadpflanzen, Neophyten, Feuerbrand / Schädlinge Die Gemeinde Gelterkinden bietet keine Sammelsäcke für Neophyten an. Beachten Sie zur Entsorgung die Hinweise des Kantons Basel-Landschaft. | | | Informationsmaterial und Merkblätter Kanton Basel-Landschaft
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Hauswarte | | | Informationen zur Hauswartung
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Jagdaufseher Urs Küng
079 334 26 72 Hanspeter Schneider
079 640 40 47 Dieter Strub
061 599 87 59 / 079 760 97 26 | | | Jagd Baselland
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Laternenparking / Nachtparking Das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal, das sogenannte Laternenparking, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. In Gelterkinden stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen verstanden. Das nächtliche Abstellen von Motorfahrzeugen mit einer Nutzlast von mehr als 1 Tonne, Anhängern jeder Art sowie Autos ohne Kontrollschilder ist auf öffentlichem Areal generell untersagt. In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Bauabteilung eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen. Die Bewilligungsgebühr beträgt ab 1. Juli 2022 CHF 50.-- pro Monat und Fahrzeug. Grundsätzlich gilt eine Selbstdeklarationspflicht der Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer. Die Gemeinde führt periodische Kontrollen durch. Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement unter Art. 1 Absatz 2 festgehalten. Keine Bewilligung benötigen Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, die den Nachweis erbringen, dass sie ihr Motorfahrzeug in der Woche während höchstens einer Nacht in Gelterkinden abstellen, sowie Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben. | Gebühren und Steuern Gesuch für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal der Einwohnergemeinde Gelterkinden Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal (Laternenparkingreglement)
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Winterdienst auf Gemeindestrassen Die Gemeinde führt während des Winterdienstes auf den öffentlichen Verkehrsflächen, welche sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Gelterkinden befinden und dem Fahrzeug- und Fussgängerverkehr dienen, die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung durch. Der Winterdienst wird dabei von den Werkhofangestellten und Dritten auf den verschiedenen Strassen nach einem Kategorien- und Dringlichkeitsplan durchgeführt. Zum Schutz der Umwelt und der Belagsflächen erfolgt der Salzeinsatz nach dem Grundsatz eines differenzierten Winterdienstes: „So viel wie nötig - So wenig wie möglich“. Eine Schwarzräumung wird nur auf bestimmten Strassenabschnitten angestrebt. Der Winterdienst auf den Kantonsstrassen erfolgt durch den Kanton. Damit der Winterdienst möglichst rationell und gefahrlos durchgeführt werden kann, sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten (Art. 16 Strassenreglement). Damit können auch allfällige Beschädigungen an den Fahrzeugen verhindert werden. Mit dem Winterdienst wird keine ständige Betriebsbereitschaft aller öffentlichen Verkehrsflächen angestrebt. Er erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel. Besonders wichtig sind auch die Eigenverantwortung und die Geduld der Nutzerinnen und Nutzer (inkl. Fussgängerinnen und Fussgänger) der Verkehrsflächen. Diese haben ihr Verkehrsverhalten jederzeit den Witterungs- und Verkehrsflächenverhältnissen anzupassen (Art. 4 VRV, Art.32 Abs. 1 SVG) und auch für ihre Reisen genügend Zeit einzuplanen. Auf folgenden Strassenabschnitten erfolgt kein Winterdienst: - Rössliweg zwischen Lättenweg und Oberer Chürziweg/Langacherweg
- Badweg auf der direkten Zufahrt zum Retraitenhaus Sonnenhof
| Strassenreglement
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Führer- und Lernfahrausweise - Die Gesuchsformulare um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises können auf der Website der Motorfahrzeugkontrolle heruntergeladen und ausgefüllt werden.
- Beim Optiker oder Augenarzt ist ein Sehtest durchzuführen.
- Bei der erstmaligen Beantragung eines Lernfahrausweises sind die Personalien durch die Gemeindeverwaltung zu bestätigen. Für die Identifikation ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle erforderlich.
- Das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, den Sehtest und den gültigen Nothelferausweis nimmt die Einwohnerkontrolle entgegen und leitet die Unterlagen an die Motorfahrzeugkontrolle weiter.
- Wenn jemand bereits im Besitze eines Schweizer Lern- oder Führerausweises ist, entfällt die Bestätigung durch die Einwohnerkontrolle und die Gesuchsunterlagen können direkt an die Motorfahrzeugkontrolle zugestellt werden.
Weitere Details sind auf der Website der Motorfahrzeugkontrolle BL ersichtlich. | | | Führer- und Lernfahrausweise
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Schiesspflicht Angehörige der Armee haben jährlich ihre Schiesspflicht zu erfüllen. Weisungen, Merkblätter, Schiessdaten sind auf der Website des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Basel-Landschaft zu finden. | | | Schiesspflicht
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Feuerwehr Die Feuerwehr Region Gelterkinden erfüllt für die Gemeinden Gelterkinden, Rickenbach und Tecknau die Aufgaben der Feuerwehr. | Feuerwehrstatuten der Feuerwehr Region Gelterkinden Feuerwehrverordnung der Feuerwehr Region Gelterkinden Gesuchsformular Befreiung Feuerwehrpflichtersatz Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe
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Feuerwehrpflichtersatzabgabe Befreiungsgesuch einreichen Im Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe ist aufgeführt, wer von der Pflicht zur Bezahlung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe befreit ist. Ein Befreiungsgesuch ist mittels Gesuchsformular Befreiung Feuerwehrpflicht (siehe nachstehendes Formular) mit den beizulegenden Unterlagen unterschrieben an den Gemeinderat einzureichen. | Feuerwehrstatuten der Feuerwehr Region Gelterkinden Gesuchsformular Befreiung Feuerwehrpflichtersatz Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe
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bfu-Sicherheitsdelegierter Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) des Bundes hat ein einzigartiges Netzwerk für Unfallverhütung in Städten und Gemeinden aufgebaut: Die bfu-Sicherheitsdelegierten. Schweizweit gibt es deren rund 1'200. Ihr geschulter Blick sieht zum Beispiel, ob bei einem Wohnbau die Geländer sicher sind. Sie helfen, Unfallgefahren für Teilnehmende und Publikum von Sportveranstaltungen zu minimieren oder versteckte Gefahren auf einem Spielplatz zu entdecken. Der bfu-Sicherheitsdelegierte der Gemeinde Gelterkinden ist Pascal Bürgin. | | | bfu "Sicherheit in den Gemeinden"
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Regionaler Führungsstab OBB Der Regionale Führungsstab (RFS) Oberes Baselbiet kommt in ausserordentlichen Lagen zum Einsatz. Er übernimmt in Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen die operative Führung und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz, Polizei, Feuerwehren, Sanität, Technischen Diensten der Gemeinden und weiteren Partnern. | | | Regionaler Führungsstab OBB
Notfalltreffpunkt im Kantons Basel-Landschaft
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Gemeindesteuerrechnung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Zahlungsabkommen, Stundungen Gemeindesteuern In Gelterkinden ist die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft für die Rechnungsstellung der Gemeindesteuern beauftragt. Dies gilt ab den Gemeindesteuern 2023.
Für die Gemeindesteuerrechnungen bis Steuerperiode 2022 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeinde Gelterkinden zuständig. Februar: Die kantonale Steuerverwaltung verschickt die Formulare für die Steuererklärung für das Vorjahr an alle Steuerpflichtigen. 31. März: Einreichefrist für die Steuerformulare für das Vorjahr. Bis Ende Mai wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt. Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden (siehe Link unten).
Aufgrund dieser Steuererklärung wird im aktuellen Jahr die definitive Steuerabrechnung für das Vorjahr vorgenommen. Die Veranlagungen werden dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Steuerformulare bearbeitet. 30. September: Letzter Zahlungstermin für die Vorausrechnung - Steuerzahlungen Information Kanton Basel-Landschaft Die Gemeindesteuersätze, die Vergütungs- und Verzugszinsen sind in der Tabelle Steuern- und Gebührenansätze ersichtlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sachbearbeiter Steuerveranlagungen. | Steuer- und Gebührensätze Steuerreglement
| | Gesuch für Fristerstreckung
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Staats- und Bundessteuerrechnungen Informationen, Kontoauszug, Einzahlungsscheine, Vertretungsvollmacht | Vertretungsvollmacht natürliche Personen
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Steuerformulare | | | Formulare
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Zustelladresse Steuern (bei Abmeldung ins Ausland) Eine Zustelladresse in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn - die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland vorgenommen werden kann,
- weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (Liegenschaftenbesitz, Betriebsstätte),
- es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt, oder Sie vom Ausland besoldet werden,
- Sie im Ausland von einer Bundesstelle besoldet werden.
In diesen Fällen benötigt die Gemeinde eine Vertretungsvollmacht / Schweizer Zustelladresse. | | | Formular "Vertretungsvollmacht / CH-Zustelladresse"
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Beistandschaft, Gefährdungsmeldung, Sorgerecht Eine Beistandschaft wird zum Wohle und zum Schutz einer hilfsbedürftigen Person durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichtet. Die gesetzlichen Grundlagen des Erwachsenenschutz- und Kindesschutzes finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Berufsbeistandschaft nimmt - Gefährdungsmeldungen entgegen
- führt Abklärungen im Auftrag der KESB durch
- führt Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutz
| | | Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
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Vorsorgeauftrag Mit dem Vorsorgeauftrag wird handlungsfähigen Personen die Möglichkeit gegeben, für den Fall der Urteilsunfähigkeit Dispositionen hinsichtlich der eigenen Rechtsvertretung, Vermögensverwaltung und Personensorge zu treffen. Als Vorsorgebeauftragter kann eine natürliche oder eine juristische Person eingesetzt werden. Weitere Informationen siehe: KESB, Formulare & Merkblätter Die Zivilrechtsverwaltung ist zentrale Depotstelle für Vorsorgeaufträge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Landschaft: Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen. | | | Formulare & Merkblätter
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Rechtsberatung | | | Advokatenkammer Basel und des Basellandschaftlichen Anwaltsverbandes
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Friedensrichter Friedensrichteramt Kreis 14
Michael Herrmann, Huebacherweg 16, 4460 Gelterkinden
079 214 55 75 E-Mail Felix Rentsch, Hauptstrasse 46, 4495 Zeglingen
079 627 83 83 E-Mail | | | Friedensrichter Kanton Basel-Landschaft
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Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) Grundsatz Die Gemeinde Gelterkinden unterstützt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Früh- und Primarstufenbereich. Mittels subjektbezogener Beiträge (sogenannte Betreuungsgutschriften) wird der Besuch von Kindertagesstätten mitfinanziert. Die Höhe der Betreuungsgutschrift richtet sich dabei nach definierten Kriterien. Rechtsgrundlage bildet das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) mit der dazugehörenden Verordnung (FEB-Verordnung). Antragsformular Wenn Sie Betreuungsgutschriften beantragen wollen, so füllen Sie das «Antragsformular für Betreuungsgutschriften in Kindertagesstätten» vollständig aus und reichen es der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, ein. Dabei sind die im Formular aufgeführten Dokumente, wenn sie auf Ihre Situation zutreffen, beizulegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Berechnung/Änderung Betreuungsgutschrift Aufgrund der Angaben im Antragsformular berechnet die Gemeindeverwaltung die Höhe der Betreuungsgutschrift und verfügt diese. Gegen diese Verfügung können Sie bei Bedarf erstinstanzlich innert zehn Tagen nach Erhalt beim Gemeinderat Beschwerde erheben. Die Betreuungsgutschrift wird erstmals ab dem Monat ausbezahlt, nach welchem der Antrag vollständig eingereicht wurde oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt. Betreuungsgutschriften können von den Erziehungsberechtigten nicht rückwirkend nachgefordert werden. Bei fehlenden Angaben besteht kein Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift. Ohne unterjährige Veränderung wird die Höhe der Betreuungsgutschrift durch die Gemeindeverwaltung jährlich per 1. Juli neu berechnet. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind durch die Erziehungsberechtigten bis 31. März des jeweiligen Jahres der Gemeinde unaufgefordert einzureichen. Meldepflichten Erziehungsberechtigte Alle unterjährigen Veränderungen der für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung und die Bemessung der Höhe der Betreuungsgutschrift relevanten Angaben (Beispiele: Änderung Erwerbstätigkeit, Änderung massgebendes Einkommen um mehr als +/-25%, Änderung Betreuungsumfang, Beendigung Betreuungsverhältnis, Wegzug aus der Gemeinde Gelterkinden) sind durch die Erziehungsberechtigten umgehend, jedoch innert zehn Tagen nach der Änderung, der Gemeindeverwaltung oder gegebenenfalls dem beauftragten Dritten zu melden. Ungerechtfertigte Auszahlungen von Betreuungsgutschriften werden von der Gemeinde zurückgefordert. Rückforderungen können dabei mit laufenden Betreuungsgutschriften verrechnet werden. Auskunftsstelle Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Rombach Tanja | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Antragsformular-Betreuungsgutschrift-FEB.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bestaetigung-Arbeitgeber-FEB.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Bestaetigung-Kindertagesstaette-FEB.pdf /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Informationsblatt-Erziehungsberechtigte-Betreuungsgutschrift.pdf
| | Kindertagesstätten
Tagesfamilien
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Abstimmungen und Wahlen | | | Abstimmungen und Wahlen Gemeinde Gelterkinden (Daten, Informationen, Ergebnisse)
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Stipendien | | | Informationen zu Stipendien
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Mobile Ärzte Basel-Landschaft/Basel-Stadt Kostenlose Rufnummer: 061 485 90 00 | | | Mobile Ärzte Basel-Landschaft/Basel-Stadt
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Abgabe für Radio und Fernsehen (Serafe) Seit 1. Januar 2019 ist die neue Abgabe für Radio und Fernsehen in Kraft. Die Firma Serafe ist die neue Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Die bisherigen Empfangsgebühren wurden von der Billag erhoben.
Bei einem Umzug werden die neuen Adressdaten über das Einwohnerregister via Kantone monatlich an die Firma Serafe übermittelt. Bis die Serafe die Mutationsmeldungen verarbeitet hat, kann es einige Zeit dauern. | | | Serafe AG
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Kaminfeger Die Gewährleistung der Brandsicherheit bei Feuerungsanlagen liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Betreiberinnen und Betreiber der Feuerungsanlagen. Der Kaminfeger kann selbst gewählt werden, die Gemeinde kann keine Empfehlungen über Kaminfeger abgeben. | | | Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen
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Pro Senectute Pro Senectute beider Basel ist die erste Ansprechpartnerin, wenn es um Fragen, Hilfe oder Regelung des Älterwerdens geht. Rund 30'000 Menschen nutzen jährlich eine Beratung oder Dienstleistung von Pro Senectute beider Basel. Kursangebote von Pro Senectute in Gelterkinden: Walking/Nordic Walking, Tänze aus aller Welt, Englisch. | | | Kursangebote von Pro Senectute
Altersfragen
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Krankenkassenpflicht Jede in der Schweiz lebende Person muss krankenversichert sein. Im Kanton Basel-Landschaft obliegt die Kontrolle der Versicherungspflicht den Gemeinden. | | | Krankenkasse - Grundlagen der Versicherungspflicht
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Unentgeltliche Rechtspflege Mit der unentgeltlichen Rechtspflege wird auch Personen, die nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen und die Gerichtskosten zu bezahlen, ermöglicht, Prozesse zu führen.
Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann ein Gesuch für die unentgeltliche Rechtspflege eingereicht werden.
Nähere Auskünfte und das Gesuchsformular sind auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft zu finden. | | | Unentgeltliche Rechtspflege
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CURAVIVA Baselland CURAVIVA Baselland wurde 1999 als "Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime" gegründet und ist seit dem 1. Mai 2016 unter dem Namen CURAVIVA Baselland tätig. Weitere Infos sind erhältlich in der Broschüre 2020 CURAVIVA Baselland (Leben, Wohnen und Betreuung im Alter) sowie auf der Webseite von CURAVIVA Baselland. | Broschüre 2020 CURAVIVA Baselland
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An-/Abmeldung bei Zu- und Wegzug Primarstufe An- und Abmeldungen bei Zu- oder Wegzug nimmt das Schulsekretariat Primarstufe gerne telefonisch unter 061 985 50 00 oder per E-mail unter sekretariat@kgpsgelterkinden.ch. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Abmeldeformular-Primarstufe-Gelterkinden.pdf Anmeldeformular Primarstufe Gelterkinden
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Ansteckende Krankheiten Primarstufe Für einige ansteckende Krankheiten gibt es von der Schulgesundheitskommission Richtlinien über den Besuch der Schule oder des Kindergartens. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, diese Richtlinien zu berücksichtigen. | Richtlinien über den Besuch der Schule bei ansteckender Krankheit
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Ferienangebote Unten aufgelistet sind alle möglichen Ferienangebote für das Schuljahr 2023/2024. | Flyer Ferienlager FAJU 2024 Flyer Ferienpass X-Island 2024 Flyer Polysportcamp Sommer Fyler Sommerlager Kids4Fun 2024
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Elterntaxi Primarstufe Zunehmend werden Kinder von den Eltern oder Bekannten mit dem Auto zur Schule gefahren. Dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Umkreis der Schule. Dieser Verkehr gefährdet die Kinder, die zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Im Interesse der Sicherheit der Kinder wird dringend darum gebeten, die Taxifahrten auf ein Minimum zu beschränken. Falls Taxifahrten nötig sind, ist zum Aus- und Einsteigen und zum Warten der Festplatz zu benützen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die markierten Halteverbote. Der Schulweg ist spannend und wichtig für die Entwicklung der Kinder. Lassen Sie den Kindern diesen Erlebnisbereich und verzichten Sie auch darum auf Taxifahrten. Interessante Arikel zum Thema (siehe Dokumente): - Schulweg als Erlebniswelt - Schreiben der Gemeindepolizei
- Elterntaxi TCS - Informationsschreiben
Beachten Sie auch diese Abschnitte: | Elterntaxi TCS Schulweg als Erlebniswelt
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Formulare Primarstufe | Gesuch um Benützung von Schullokalitäten Urlaubsgesuch für Schülerinnen und Schüler
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Hausaufgabenhort Primarstufe Die Primarstufe Gelterkinden bietet für Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse jeweils vom Montag bis Donnerstag, jeweils 13:45 - 17:00, einen Hausaufgabenhort an. Zurzeit findet dieser im Pavillon Ost, Zimmer 1 der Schulanlage Hofmatt statt. Anmeldungen sind während dem Schuljahr laufend möglich. Für die Anmeldung kann die folgende Formsumfrage ausgefüllt werden: Hausaufgabenhort Anmeldung | Elterninfo zum Hausaufgabenhort 2022/2023 Konzept Hausaufgabenhort (Stand: Juni 2018)
| | Formular zur An-, Ab- und Ummeldung für den Hausaufgabenhort
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Joker-Tage Primarstufe Pro Schuljahr stehen jedem Kind zwei Joker-Tage oder vier Joker-Halbtage zur Verfügung. Die Joker-Tage bzw. -Halbtage können am Stück oder einzeln bezogen werden. Die Beanspruchung von Joker-Tagen muss drei Tage vor dem gewünschten Datum per E-mail oder telefonisch bei der Klassenlehrperson beantragt werden, es wird kein Formular benötigt. Falls die gewünschte Freistellung vom Unterricht über die im laufenden Schuljahr noch zur Verfügung stehenden Joker-Halbtage hinausgeht oder als Ferienverlängerung geplant ist, muss ein Urlaubsgesuch eingereicht werden. | | | |
Krankheit Schülerin oder Schüler Primarstufe Sollte ein Kind einmal krankheitshalber nicht zur Schule kommen können, werden die Eltern und Erziehungsberechtigten um eine Abmeldung gebeten. Bitte beachten Sie die Richtlinien der kantonalen Schulgesundheitskommission über den Besuch der Schule oder des Kindergartens bei ansteckenden Krankheiten. | Richtlinien über den Besuch der Schule bei ansteckender Krankheit
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Asiatische Hornisse Die Asiatische Hornisse wurde 2004 erstmals im Südwesten Frankreichs entdeckt. Seitdem hat sie sich in mehreren europäischen Ländern ausgebreitet. In der Schweiz konnte sich der Schädling im Jahr 2020 im Kanton Genf und Jura ansiedeln. Im Spätsommer 2022 beobachteten Imker in Münchenstein erste Exemplare der Asiatische Hornisse bei einem Bienenstock. Zusätzlich wurden in den Kantonen Aargau (Aarburg, Möhlin, Obermumpf und Widen) und Solothurn (Bärschwil) adulte Insekten gefunden. Bienen gehören vor allem im Sommer und Herbst zur bevorzugten Beute der Asiatischen Hornisse. Durch das Auftreten der Asiatischen Hornisse kann es zur Schwächung oder im Extremfall sogar zum Verlust von Bienenvölkern kommen. Die Gefahr durch die Asiatische Hornisse für den Menschen ist nicht höher als durch einheimische Hornissen oder Wespen. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Beilage_2.7_asiatische_hornisse.pdf Wespenidentifizierung
| | https://www.baselland.ch/politik-und-behorden... Website Bienengesundheitsdienst
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Lehrmittel der Primarstufe Die kantonale Lehrmittelliste führt die aktuell verwendeten Lehrmittel der Primarstufe auf. | Info-Schreiben der Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft
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Masern Primarstufe Masern gelten heute als eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Diese Krankheit verläuft bei Erwachsenen oft schwerer und es entwickeln sich häufiger Komplikationen. Das Amt für Gesundheit der Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion hat darum zur Information und Aufklärung der Bevölkerung ein Merkblatt und Handlungsanleitungen zusammengestellt. Bitte lesen Sie das Merkblatt für Eltern und die dringliche Umgebungsabklärung bei Masern in der Schule sorgfältig (siehe Dokumente). Maserninformationen der Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft. | Dringliche Umgebungsabklärung bei Masern in der Schule Masern-Merkblatt für Eltern
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Schulweg Primarstufe Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Der Schulweg kann spannend sein und ist zusammen mit der täglichen Bewegung beim Abmarschieren des Schulweges wichtig für die Entwicklung der Kinder. Kinder sollten die Möglichkeit haben, diesen Erlebnisbereich zu haben. Mit dem in letzter Zeit stark erhöhten Verkehrsaufkommen im Dorf ist es aber auch wichtig, dass die Kinder gut auf den Schulweg vorbereitet sind. Diese Vorbereitung gehört grundsätzlich in die Zuständigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigten. Ihnen obliegt es, den Kindern das richtige Verhalten auf dem Schulweg beizubringen. Ebenso sind sie für die Verkehrstauglichkeit der auf dem Schulweg benutzten Transportmittel, insbesondere die des Fahrrades, verantwortlich. Interssante Artikel zum Thema (siehe Dokumente): - Schulweg als Erlebniswelt - Schreiben der Gemeindepolizei
- Schulweg - Erlebnisweg (Artikel der FHNW)
- Schulweg (Broschüre der bfu)
Beachten Sie auch die Abschnitte: | Schulweg (Broschüre der bfu) Schulweg - Erlebnisweg (Artikel der FHNW) Schulweg als Erlebniswelt
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Richtig Feuern im Freien Egal ob in der kalten Jahreszeit im eigenen Cheminée oder im Sommer in einer Grillstelle ein Feuer entfacht wird. Nur bei korrekt gewählten Brennstoffen können negative Umweltauswirkungen vermieden werden. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben einen Flyer erstellt, wie im Freien richtig ein Feuer entfacht wird. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Richtig-feuern-im-Freien-Flyer-2023.pdf
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Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Primarstufe Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten und privaten Trägerschaften angeboten. Der HSK-Unterricht fördert - wie die öffentliche Schule - die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen. Er stärkt zudem die fremdsprachigen Kinder im Hinblick auf den Erwerb der lokalen Landessprache und ermöglicht ihnen, auf eine solide Sprachkompetenz in der Herkunftssprache aufzubauen.
Der Kanton unterstützt die Trägerschaften, indem er die HSK-Angebote steuert und koordiniert. Weitere Informationen: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft | HSK Informations-Flyer für Eltern
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Urlaub Primarstufe Für eine gewünschte Freistellung vom Unterricht, welche über die im laufenden Schuljahr noch zur Verfügung stehenden Joker-Halbtage hinausgeht oder als Ferienverlängerung geplant ist, muss ein Urlaubsgesuch eingereicht werden. Die Eingabefrist beträgt 4 Wochen vor dem gewünschten Urlaubsbeginn. Der Entscheid über das Gesuch fällt bei einem Tag in die Zuständigkeit der Klassenlehrperson, ab zwei Tagen und bei Ferienverlängerung in die Zuständigkeit der Schulleitung. Verpasster Schulstoff
Es ist wichtig, sich vor dem Urlaub mit der Klassenlehrperson über den verpassten Schulstoff abzustimmen. Die Klassenlehrperson informiert sie, was vor- oder nachgeholt werden muss, um den Anschluss in der Schule zu gewährleisten. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten, wobei die Lehrpersonen gerne im angemessenen Rahmen unterstützen.
| Urlaubsgesuch für Schüler/innen
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Verkehrsschulung in der Schule Primarstufe Da für die Schule die Verkehrssicherheit der Kinder ein wichtiges Anliegen ist, wird das richtige Verhalten im Verkehr auch im Unterricht thematisiert. Seit Frühjahr 2009 besteht dafür auf dem Pausenplatz zwischen Trakt 4 und Trakt 2 ein Verkehrsgarten. Hier können die Schülerinnen und Schüler das richtige Verhalten im Verkehr praktisch üben. Ausserhalb der Schulzeiten steht der Verkehrsgarten allen Interessierten zur Verfügung. Zusätzlich führt die Polizei in den verschiedenen Stufen Verkehrserziehungskurse durch. Bitte beachten Sie auch die Abschnitte: Schulweg Velo-Benutzung Elterntaxis | Bilder Verkehrsgarten Infoblatt Kreisel
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Familienergänzende Kinderbetreuung - Kantonale Vorgaben Seit dem 1. Januar 2017 ist im Kanton Baselland das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) in Kraft. Dieses bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Es verpflichtet die Gemeinden dazu, den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner an familienergänzender Kinderbetreuung für Kinder im Vorschul- und Primarschulalter periodisch zu erheben. Soweit Bedarf besteht, müssen die Gemeinden aktiv werden und die familienergänzende Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern finanziell unterstützen. Bei der Wahl des Finanzierungsmodells sind die Gemeinden frei. Es können somit entweder die Eltern selbst (Subjektfinanzierung) oder pauschal bestimmte Angebote (Objektfinanzierung) mit Beiträgen unterstützt werden. Ebenfalls möglich und sehr verbreitet ist eine Kombination der beiden Finanzierungsformen. | | | FEB-Gesetz Massnahmen Gemeinde
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Ferienbetreuung Beschreibung: Die Gemeinde unterstützt den Ferienpass X-Island Baselland finanziell. Während der Sommerferien bietet der Ferienpass verschiedene kostenpflichtige Aktivitäten für Kinder an. Allfällige zusätzliche Ferienbetreuungs-Angebote privater Anbieter können der Gemeinde jederzeit gemeldet werden. | | | X-Island Ferienpass Baselland - Sommer-Ferienpass
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Kindertagesstätten Kantonal anerkannte Kindertagesstätten zur familienergänzenden Kinderbetreuung, welche privat geführt sind (Auflistung wird laufend ergänzt und ist nicht abschliessend): Kindertagesstätte „Kita 360°“
19 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Monaten bis 8 Jahre (Ganz- und Halbtages sowie Ferienbetreuung und Mittagstisch), grosser Garten und Themenzimmer
Kontakt: Chantal Peter, 061 981 21 21, info@kita-360.ch Die Gemeinde Gelterkinden unterstützt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Früh- und Primarstufenbereich (siehe familienergänzende Kinderbetreuung FEB oder Tagesfamilien (suventioniertes Angebot)). | | | Kita 360°
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Einstellhallen Gemeindehaus und Bützenen In den beiden Tiefgaragen Gemeindehaus und Bützenen vermietet die Gemeinde per sofort oder nach Vereinbarung Einstellhallen-Parkplätze. Mietkosten: CHF 110.00 Interessenten melden sich bitte bei der Bauabteilung. Voraussetzungen für die Vermietung von Parkplätzen: - Eigentümer/in oder Mieter/in einer Liegenschaft für welche Parkplatzabgabe geleistet wurde (siehe Reglement Ersatzabgabe für Parkplätze)
- oder wohnhaft im Ortskern (nur gültig für Einstellhalle Gemeindehaus)
- oder Arbeitsplatz/Geschäft im Ortskern
| Gesuch um Vermietung eines Parkplatzes Reglement über die Ersatzabgabe für Parkplätze Wegbeschreibung Bützenenparkhaus Wegbeschreibung Einstellhalle Gemeindehaus
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Geflügelhaltung (Hühner und andere Geflügel) Wer Geflügel hält, muss über deren Bedürfnisse und Verhalten Bescheid wissen. Er ist verantwortlich, dass die Tiere gesund bleiben und die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden. | | | Geflügelmeldeformular Basel-Landschaft
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
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Wespen und Bienen Wespen sind keine Schädlinge. Manchmal muss jedoch ein Nest, welches sich in der Nähe eines Fensters oder einer Türe befindet, entfernt werden. Dazu kann die Feuerwehr aufgeboten werden. Der Dienst ist kostenpflichtig (pauschal CHF 100.00).
Die Wespen werden bei der Entfernungsaktion getötet.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Feuerwehrkommandanten, Reto Kunz: - 061 981 65 47 (bitte auf Telefonbeantworter sprechen) oder
- kdt@fwrg.ch
mit Angabe von Name, Adresse, Wespenneststandort und Telefonnummer. Die Feuerwehr wird sich innert 24 Stunden zurückmelden. Wenn Sie einen Bienenschwarm entdecken, nehmen Sie bitte mit dem Bienenzüchterverein Kontakt auf. | | | Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen - Merkblatt Schweizerischer Tierschutz STS
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Amphibien Achtung, wandernde Amphibien
Autofahrer aufgepasst: Im Frühjahr machen sich die landesweit geschützten Amphibien zu Tausenden auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Eine angepasste Fahrweise hilft Tierleben retten. Ab Mitte Februar sind Erdkröte, Grasfrosch, Bergmolch und Konsorten wieder auf Wanderschaft. Den Winter haben sie unter Laub, Gras- oder Erdhaufen in den Wiesen verbracht. Mit den ersten frostfreien, regnerischen Nächten bei einer Mindesttemperatur von 4 Grad erwachen die Tiere aus ihrer Winterstarre. Auf den Wanderungen zu ihren Laichgewässern überqueren sie auch Strassen – und werden dabei oft überfahren, was ganze Lokalbestände ausrotten kann, wie der Schweizer Tierschutz STS festhält. Tempo reduzieren
Daher gilt für Autofahrer von Februar bis April: Ab der Dämmerung Augen auf! Auf gefährdeten Strassen bitte langsamer und umsichtig fahren. Oder man wählt gleich eine andere Route. Gemeinden können betroffene Strassen durch die Polizei beschildern oder vorübergehend sperren lassen. Bewährt haben sich «Froschzäune» aus Plastik, die entlang der Strassen errichtet werden. Sie leiten die wandernden Tiere in Eimer, von wo freiwillige Helfer sie über die Strasse tragen. Beobachtungen melden
Derzeit sind schweizweit rund 1000 Strassenabschnitte als besonders gefährdet bekannt. Wer eine vor dem Verkehr noch nicht geschützte Wanderroute beobachtet, erkundigt sich am besten bei der zuständigen Gemeinde, ob bereits Massnahmen vorgesehen sind. Auch die regionalen Sektionen des Schweizer Tierschutz STS helfen gerne mit, Vorkehrungen zum Schutz der Amphibien zu veranlassen. | Merkblatt Amphibien-Schutz Schweizer Tierschutz
| | Schweizer Tierschutz STS
info fauna Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz
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Herzlich willkommen in Gelterkinden Wir freuen uns sehr, dass Sie Gelterkinden als neuen Wohnort gewählt haben. Sie finden hier wichtige Informationen über unsere Gemeinde und zu Ihrem Zuzug: Aktuelle Informationen und Publikationen der Gemeinde finden Sie auf unserer Website, in der Gemeinde App (QR-Code am Seitenende) oder der Oberbaselbieter Zeitung OBZ, dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde Gelterkinden. Allgemeine Informationen zum Leben im Kanton Basel-Landschaft in 17 Sprachen: www.hallo-baselland.ch Haben Sie die Jodtabletten mitgenommen oder haben Sie noch keine? Den Bezugsschein können Sie bei uns auf der Verwaltung anfordern: einwohnerdienste@gelterkinden.ch oder 061 985 22 22. Die Tabletten können mit dem Schein gratis in jeder Apotheke bezogen werden und sind zu Hause aufzubewahren. In der Schweiz benötigen alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke wohnen, eine Packung Jodtabletten. Es handelt sich um eine Versorgemassnahme für den Fall eines schweren Kernkraftwerk-Zwischenfalls. Möchten Sie eine Auskunfts- und Adresssperre hinterlegen? Informationen hierzu finden Sie unter: Sperren von Personendaten Haben Sie keine Parkmöglichkeit an Ihrem Wohnort? In der Gemeinde wohnhafte Personen, die keine Parkmöglichkeit auf privatem Areal haben, können eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen.
Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig Haben Sie schulpflichtige Kinder in der Primarstufe? Melden Sie Ihren Zuzug direkt beim Schulsekretariat Primarstufe. Gleichzeitig können Sie sich auch für die Kinder- und Jugendzahnpflege anmelden. Besitzen Sie noch kein Abonnement für das TNW-Netz? Die Bestellkarte für eine gratis Tageskarte für das TNW-Netz können Sie bei uns beziehen. Mit der Tageskarte können Sie ganz entspannt Ihre neue Heimat entdecken. Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung? Nützliche Informationen und den Entsorgungskalender finden Sie unter Abfallentsorgung Sind Sie krankenversichert (in der Schweiz obligatorisch)? Informationen zur Krankenkassenpflicht (vor allem bei Zuzug aus dem Ausland). Siehe unten stehendes Dokument "Krankenversicherung". Haben Sie Fragen zur Prämienverbilligung? Alle Informationen finden Sie auf der Website der SVA BL unter Prämienverbilligung. Sind Sie auf der Suche nach Lesestoff? Die Gemeindebibliothek ist öffentlich und kann von der Bevölkerung von Gelterkinden und Umgebung genutzt werden. Sie bietet zahlreiche Medien zur Unterhaltung, Freizeitgestaltung, Information und Bildung an. Suchen Sie eine Abkühlung oder Entspannung? Das Hallen-Freibad Gelterkinden bietet ein 50 Meter-Schwimmbecken, Rutschbahnen, Saunas und vieles mehr. Haben Sie noch weitere Fragen? Sie erreichen uns via einwohnerdienste@gelterkinden.ch oder 061 985 22 22.
Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Dienstleistungen. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Krankenversicherung.pdf
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Unterstützungsgesuch (Sozialhilfeanspruch) Im individuellen Gespräch ermitteln die Sozialen Dienste anhand von Unterlagen den Lebensbedarf der Antragstellerinnen und Antragsteller (soziales Existenzminimum gemäss kantonalen Richtlinien) und richtet Sozialhilfegelder aus, sofern das Einkommen geringer ist als das errechnete soziale Existenzminimum. Formulare "Unterstützungsgesuch" und "Erforderliche Unterlagen zum Unterstützungsgesuch" - siehe nachstehende Dokumente. | Erforderliche Unterlagen zum Unterstützungsgesuch Unterstützungsgesuch
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Anmeldung als Aufenthalter/in Gemäss Art. 3, Bst. c. des Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) gilt als Aufenthaltsgemeinde die Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde.
Falls die obige Beschreibung zutrifft, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Beginn des Aufenthalts bei der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste als Aufenthalter/in anmelden. Hierzu muss vorgängig der Fragebogen für die Anmeldung als Aufenthalter/in ausgefüllt werden. Das Formular sowie die darin verlangten Dokumente und der Heimatausweis der Wohngemeinde (Niederlassungsgemeinde) müssen bei der Anmeldung den Einwohnerdiensten abgegeben werden.
Personen, welche in einen der folgenden Kollektivhaushalte eintreten, werden direkt durch die Institution der Gemeinde gemeldet: - Alters- und Pflegeheime,
- Wohnheime für Erwachsene,
- Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche,
- Institutionen für Behinderte,
- Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen.
Bemerkung: Im Melderecht ist der Begriff Wochenaufenthalter/in nicht mehr enthalten.
| Fragebogen für die Anmeldung als Aufenthalter/in
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Carsharing - Autoteilen Carsharing macht es möglich, ein Auto mit all seinen Vorteilen zu nutzen und dabei die finanziellen Nachteile des eigenen Autos auszusparen. Mittlerweile gibt es verschiedene Plattformen, welche die gemeinsame Nutzung von privaten Fahrzeugen ermöglichen (siehe folgende Links, Auflistung ist nicht abschliessend). | | | Mobility
2em
WeeShare
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Tierfundstelle - Tier gefunden Gemäss ZGB Art. 720a hat eine Person, welche ein Tier gefunden hat, die rechtmässigen Besitzer/innen zu benachrichtigen. Sind diese unbekannt, muss eine Meldung bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere vorgenommen werden. Im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeitet diese mit der Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs zusammen. | | | Stiftung TBB Schweiz / Tierheim an der Birs
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Vermietung Marktstände / Standplätze Marktstände können auch ausserhalb des Dorfmarktes gemietet werden:
Länge Tischblatt: 3m / Breite Tischblatt: 1.10m
Mietkosten: CHF 15.00 ohne Dach / CHF 25.00 mit Dach (rotweiss gestreift) Bei Interesse einen Marktstand zu mieten oder einen Standplatz auf Gemeindeareal zu belegen, füllen Sie bitte frühzeitig untenstehendes Formular aus. | Gesuch Vermietung Marktstände/Standplätze
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Familienberatung Die Birmannstiftung bietet im Auftrag der Gemeinde Gelterkinden für die Einwohnerschaft von Gelterkinden kostenlose Unterstützung bei Familien- und Erziehungsproblemen sowie Jugendberatung an. | Flyer Familienberatung
| | Helpnet der Birmannstifung
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Hallo Baselland - Informationen in 17 Sprachen Für einen guten Start am neuen Wohnort im Kanton Basel-Landschaft. Wissenwert aber auch für alle, die schon länger in unserem Kanton wohnen. | | | Hallo Baselland
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Fahrbewilligung Wald Zu forstlichen und zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie zum Zwecke der Jagdaufsicht und der Hege dürfen Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ohne besondere Bewilligung befahren werden. In der Verordnung betreffend Fahrbewilligungen für Waldstrassen werden die verschiedenen Fahrbewilligungen aufgeführt. Für Waldfahrbewilligungen wenden Sie sich in allen Fällen an das Forstrevier Farnsberg. | Verordnung betreffend Fahrbewilligungen für Waldstrassen
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Notfalltreffpunkt Gelterkinden Notfalltreffpunkte stehen flächendeckend im ganzen Kanton Basel-Landschaft für die Bevölkerung zur Verfügung. Diese können im Ereignisfall in Betrieb genommen werden und erlauben im Fall von Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen oder schweren Mangellagen den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung sicherzustellen. Dies auch unter erschwerten Bedingungen, zum Beispiel bei einem Ausfall der regulären Kommunikationsmittel. Der Notfalltreffpunkt von Gelterkinden befindet sich im Gemeindesaal/Sitzungszimmer 1 an der Marktgasse 8 (Karte siehe unten - Ort Notfalltreffpunkt). | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/Flyer-Notfalltreffpunkt.pdf Ort Notfalltreffpunkt
| | Notfalltreffpunkt Anlaufstellen
Notfalltreffpunkt - Informationen des Kantons Basel-Landschaft
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