Grundsatz
Die Gemeinde Gelterkinden unterstützt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Früh- und Primarstufenbereich. Mittels subjektbezogener Beiträge (sogenannte Betreuungsgutschriften) wird der Besuch von Kindertagesstätten mitfinanziert. Die Höhe der Betreuungsgutschrift richtet sich dabei nach definierten Kriterien. Rechtsgrundlage bildet das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) mit der dazugehörenden Verordnung (FEB-Verordnung).
Antragsformular
Wenn Sie Betreuungsgutschriften beantragen wollen, so füllen Sie das «Antragsformular für Betreuungsgutschriften in Kindertagesstätten» vollständig aus und reichen es der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, ein. Dabei sind die im Formular aufgeführten Dokumente, wenn sie auf Ihre Situation zutreffen, beizulegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Berechnung/Änderung Betreuungsgutschrift
Aufgrund der Angaben im Antragsformular berechnet die Gemeindeverwaltung die Höhe der Betreuungsgutschrift und verfügt diese. Gegen diese Verfügung können Sie bei Bedarf erstinstanzlich innert zehn Tagen nach Erhalt beim Gemeinderat Beschwerde erheben.
Die Betreuungsgutschrift wird erstmals ab dem Monat ausbezahlt, nach welchem der Antrag vollständig eingereicht wurde oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt. Betreuungsgutschriften können von den Erziehungsberechtigten nicht rückwirkend nachgefordert werden. Bei fehlenden Angaben besteht kein Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift.
Ohne unterjährige Veränderung wird die Höhe der Betreuungsgutschrift durch die Gemeindeverwaltung jährlich per 1. Juli neu berechnet. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind durch die Erziehungsberechtigten bis 31. März des jeweiligen Jahres der Gemeinde unaufgefordert einzureichen.
Meldepflichten Erziehungsberechtigte
Alle unterjährigen Veränderungen der für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung und die Bemessung der Höhe der Betreuungsgutschrift relevanten Angaben (Beispiele: Änderung Erwerbstätigkeit, Änderung massgebendes Einkommen um mehr als +/-25%, Änderung Betreuungsumfang, Beendigung Betreuungsverhältnis, Wegzug aus der Gemeinde Gelterkinden) sind durch die Erziehungsberechtigten umgehend, jedoch innert zehn Tagen nach der Änderung, der Gemeindeverwaltung oder gegebenenfalls dem beauftragten Dritten zu melden.
Ungerechtfertigte Auszahlungen von Betreuungsgutschriften werden von der Gemeinde zurückgefordert. Rückforderungen können dabei mit laufenden Betreuungsgutschriften verrechnet werden.
Auskunftsstelle
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Rombach Tanja