Für Anlässe und Gelegenheitswirtschaften (Vereinsanlässe usw.) ausserhalb eines Restaurantionsbetriebs sieht das kantonale Gastgewerbegesetz eine Bewilligungspflicht vor. Das Einreichen eines Gelegenheitswirtschaftsgesuch/Freinachtsgesuch ist nötig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses erteilt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24 Uhr dauern.
Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto ist die Abteilung Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL zuständig.
Alkoholabgabe / Jugendschutz (§18a GGG)
Die Jugendschutzbestimmungen betreffend Alkoholverkauf an Jugendliche sind strikte einzuhalten. Um diesen Jugendschutzbestimmungen gerecht zu werden, sind Jugendschutzplakate in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig ist das Verkaufs- und Servicepersonal über die gesetzlichen Bestimmungen zu instruieren. Ausweise dürfen/sollen verlangt werden.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
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Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.