Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Kantonale Vorgaben

Seit dem 1. Januar 2017 ist im Kanton Baselland das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) in Kraft. Dieses bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Es verpflichtet die Gemeinden dazu, den Bedarf der Einwohnerinnen und Einwohner an familienergänzender Kinderbetreuung für Kinder im Vorschul- und Primarschulalter periodisch zu erheben. Soweit Bedarf besteht, müssen die Gemeinden aktiv werden und die familienergänzende Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern finanziell unterstützen. Bei der Wahl des Finanzierungsmodells sind die Gemeinden frei. Es können somit entweder die Eltern selbst (Subjektfinanzierung) oder pauschal bestimmte Angebote (Objektfinanzierung) mit Beiträgen unterstützt werden. Ebenfalls möglich und sehr verbreitet ist eine Kombination der beiden Finanzierungsformen.

FEB-Gesetz
Massnahmen Gemeinde
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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QR-Code App Gelterkinden