Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Wohnungsabnahme / Wohnungsexperte der Gemeinde

Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann der Wohnungsexperte der Gemeinde von der Abteilung Bau beigezogen werden. Dieser nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes auf. Der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Aufgaben des Wohnungsexperten der Gemeinde richten sich nach § 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen.

Für die Inanspruchnahme des Wohnungsexperten der Gemeinde wird eine Gebühr (Bereich "Wohnungsabnahme") verrechnet.

Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen
Abteilung Bau
Wohnen und Umziehen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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