Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Beistandschaft, Gefährdungsmeldung, Sorgerecht

Eine Beistandschaft wird zum Wohle und zum Schutz einer hilfsbedürftigen Person durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichtet. Die gesetzlichen Grundlagen des Erwachsenenschutz- und Kindesschutzes finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB).

Die Berufsbeistandschaft nimmt

  • Gefährdungsmeldungen entgegen
  • führt Abklärungen im Auftrag der KESB durch
  • führt Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Gelterkinden / Sissach
Kindes- und Erwachsenenschutz

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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