Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Frühe Sprachförderung

Das Gesetz zur frühen Sprachförderung (GfS, SGS 116) und die entsprechende Verordnung (Vo GfS, SGS 116.11) regeln die frühe Sprachförderung. Damit will der Kanton eine bedarfsgerechte Förderung der deutschen Sprache für Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten bezwecken.

Ab Januar 2025 findet im Kanton Basel-Landschaft jährlich eine flächendeckende Sprachstanderhebung statt. Alle Kinder, die im darauffolgenden Jahr (erstmalig August 2026) in den Kindergarten kommen, werden vom Kanton angeschrieben. Gemeint sind alle Kinder im entsprechenden Jahrgang, unabhängig von der Nationalität, d.h. auch die Deutschsprechenden. Im Januar 2025 werden somit vom Kanton alle Eltern mit Kindern im Jahrgang 1. August 2021 - 31. Juli 2022 (Eintritt in Kindergarten im August 2026) angeschrieben.

Das seit dem 1. September 2024 geltende Sprachfördergesetz verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um den Sprachstand ihres Kindes zu ermitteln. Die Erhebung ist keine Bewertung, sondern dient Eltern und dem Kanton als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können.

Die Gemeinde Gelterkinden kennt kein Sprachförderobligatorium.

Ansprechperson seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Christian Ott, Gemeindeverwalter.

Links:
Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS)
Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft

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