Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Frühe Sprachförderung

Das Gesetz zur frühen Sprachförderung (GfS, SGS 116) und die entsprechende Verordnung (Vo GfS, SGS 116.11) regeln die frühe Sprachförderung. Damit will der Kanton eine bedarfsgerechte Förderung der deutschen Sprache für Kinder vor dem Eintritt in den Kindergarten bezwecken.

Die Gemeinde Gelterkinden kennt kein Sprachförderobligatorium. Sie führt daher auch kein Anerkennungsprozess für Angebote der frühen Sprachförderung durch.

Ansprechperson seitens Gemeinde Gelterkinden ist primär Christian Ott, Gemeindeverwalter.

Links:
Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS)
Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (Vo GfS)
Fachbereich Familien SID «Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft»

Leitung Gemeindeverwaltung
Weitere Angebote

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Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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