Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Altersrente (AHV) - anmelden

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Je nach Lebenssituation ist zu beachten, dass sich

  • Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Beiträge entgegengenommen hat.
  • verheiratete Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, bei jener Ausgleichskasse anmelden müssen, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
  • Personen, die keine Beiträge entrichtet haben, bei ihrer kantonalen Ausgleichskasse anmelden müssen
Siehe Dienstleistung "AHV-Gemeindezweigstelle"
Abteilung Einwohnerdienste, SVA Basel-Landschaft
AHV / IV, Pensionierung

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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