Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Fahrbewilligung Wald

Zu forstlichen und zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie zum Zwecke der Jagdaufsicht und der Hege dürfen Waldstrassen mit Motorfahrzeugen ohne besondere Bewilligung befahren werden.

In der Verordnung betreffend Fahrbewilligungen für Waldstrassen werden die verschiedenen Fahrbewilligungen aufgeführt.

Für Waldfahrbewilligungen wenden Sie sich in allen Fällen an das Forstrevier Farnsberg.

Forstrevier Farnsberg
Forstwirtschaft

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden