Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Zustelladresse Steuern (bei Abmeldung ins Ausland)

Eine Zustelladresse in der Schweiz ist zwingend zu bezeichnen, wenn

  • die Einschätzung nicht bis zum Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland vorgenommen werden kann,
  • weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht für steuerbare Werte in der Schweiz besteht (Liegenschaftenbesitz, Betriebsstätte),
  • es sich um eine ergänzende oder nachträgliche Veranlagung zur Quellensteuer handelt, oder Sie vom Ausland besoldet werden,
  • Sie im Ausland von einer Bundesstelle besoldet werden.

In diesen Fällen benötigt die Gemeinde eine Vertretungsvollmacht / Schweizer Zustelladresse.

Formular "Vertretungsvollmacht / CH-Zustelladresse"
Abteilung Finanzen
Staats- und Bundessteuer

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

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