Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Todesfall, Bestattungsorganisation

Für die Bestattung von Gelterkinder Einwohnerinnen und Einwohner steht der Friedhof Gelterkinden zur Verfügung. Grundlagen sind das kommunale Bestattungs- und Friedhofreglement und die Bestattungs- und Gebührenordnung.

Verstirbt eine in Gelterkinden wohnhaft gewesene Person, ist in jedem Fall mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Bitte vereinbaren Sie mit der Abteilung Einwohnerdienste einen Termin.

Die Abteilung Einwohnerdienste organisiert zusammen mit den Hinterbliebenen die Bestattung (Art der Bestattung, Überführungen, Kremation, Kontakt mit Pfarrstellen, amtliche Publikationen). Bitte bringen Sie das Familienbüchlein und die ärztliche Todesbescheinigung mit.

Die Abteilung Einwohnerdienste informiert von Amtes wegen das Erbschaftsamt, die Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt. Das Zivilstandsamt wird je nach Todesfall von der Gemeinde, dem Heim, dem Spital oder der Staatsanwaltschaft informiert. Die Hinterbliebenen müssen daher nicht mit dem Zivilstandsamt des Kantons Basel-Landschaft Kontakt aufnehmen oder dort vorbeigehen.

Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Zivilstandsamt
Abteilung Einwohnerdienste
Todesfall

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden