Gemeinde
Gelterkinden
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Umwelt und Bauen
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Brauche ich eine Baubewilligung?

Ob Sie für eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus oder Grundstück eine Baubewilligung benötigen, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Erkundigen Sie sich frühzeitig.
Ganz sicher müssen Sie ein Baugesuch einreichen, wenn Sie einen Neubau planen.

 

Sie möchten Einsprache gegen ein Baugesuch erheben?

Nach Eingabe des Baugesuchs beim Bauamt der Gemeinde wird das Gesuch geprüft und anschliessend öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert über die Fristen für eine allfällige Einsprache und über das Bauvorhaben selbst.

Wenn ein Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, können Sie während dieser Zeit Einsprache gegen das Bauprojekt machen. Wie genau vorzugehen ist, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde. 

https://www.ch.ch/de/baugesuch-baubewilligung
Anschlussbeiträge emba-Rechner
Anschlussbeiträge Fragen/Rechnung zu Gemeindewerken (Wasser, Abwasser, Strasse)
Aufgrabungen Gemeindestrassen
Aufgrabungen Kantonsstrassen
Baugesuch
Baurechtsland der Gemeinde
Gemeindestrassen- und Allmendbenützung
Grenzabstand von Pflanzen
Kanalisationsgesuch
Kleinbaugesuch
Kommunale Zonenplanung
Leitungskataster Auszug
Reklamegesuch
Unterhalt / Meldung defekter Strassenlampen, Strassenbeleuchtung
Wasseranschlussgesuch
Abteilung Bau

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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