Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Abmeldung aus der Gemeinde

Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via eUmzug zu melden.

Unterlässt eine Person die fristgerechte Abmeldung, nimmt die Gemeindeverwaltung diese von Amtes wegen sowie durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung auferlegt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwands (§ 6 ARG).

Für Ihre Abmeldung wird benötigt:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger:

  • Amtlicher Ausweis
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Abmeldung bei Auslandaufenthalten:

  • Informieren Sie bitte frühzeitig telefonisch oder persönlich die Einwohnerkontrolle und die Steuerabteilung.
Abteilung Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden