Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Hausordnung Primarschule

Wegbenutzung auf dem Schulareal, Rasenbenützung
Innerhalb des Schulareals sind die Wege gemäss Instruktion der Klassenlehrpersonen zu benutzen. Auf den Pausenplätzen ist das Velofahren während der Unterrichtszeit untersagt. Der Rasen darf nicht als Schulweg benutzt werden.

Handys und andere elektronische Geräte der Schülerinnen und Schüler

Handys, Smartwatches, IPads und alle anderen elektronischen Geräte, Spielkonsolen, Aufnahmegeräte für Bild- und Tonaufnahmen, Abspielgeräte für Bild- und Tonaufnahmen, Lautsprecher etc., welche Schülerinnen und Schüler in die Schule mitbringen, müssen beim Betreten des Schulareals und während der ganzen Dauer des Aufenthaltes im Schulareal ausgeschaltet und in einer Tasche versorgt sein.

 Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und der Schulleitung übergeben. Es kann dort beim ersten Mal von der Schülerin oder dem Schüler selbst am gleichen Tag nach Schulschluss abgeholt werden. Im Wiederholungsfall muss es von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.

Rauchen, Alkohol, Drogen
Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen ist auf dem gesamten Schulareal, auf dem Weg zu und von den Turn- und Schwimmstunden verboten.

Waffen
Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind auf dem Schulareal nicht gestattet.

Besammlung der UST-Kinder
Die Kinder aus Trakt 2 und 3 besammeln sich vor Unterrichtsbeginn in der unteren Pausenhalle.

Aufenthalt im Lehrpersonenzimmer und in Sammlungsräumen
Das Lehrpersonenzimmer und die Sammlungsräume sind von den Schülerinnen und Schülern nur in Begleitung einer Lehrperson zu betreten.

Tischtennis
Tischtennisspielen während der Schulzeit ist gestattet, sofern der Unterricht dabei nicht gestört wird.

Schneebälle
Das Schneeballwerfen an die Gebäude ist zu unterlassen. Auf den Naturpausenplätzen ist das Werfen von Schneebällen verboten.

Rollschuhe, Rollbretter und Kickboards
Während der Unterrichtszeit ist das Rollschuh-, Rollbrett- und Kickboard-Fahren auf dem Schulareal untersagt. Ausserhalb der Schulzeit darf nur auf dem Pausenplatz und in der unteren Pausenhalle gefahren werden. Die Anweisungen und Benutzungszeiten bei der Skateanlage sind zu befolgen.

Spielen auf den Pausenplätzen
Das Spielen auf den Pausenplätzen ist erst ab 17 Uhr gestattet.

Spielen mit Bällen
Auf allen Pausenplätzen darf nur mit weichen Bällen Fussball gespielt werden.

Trockenturnplatz
Bei der Benutzung des Trockenturnplatzes ist auf das sachgerechte Benutzen der Geräte und Anlagen sowie auf Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern zu achten.

Hausschuhe
Im ganzen Schulhaus (exklusive Werkräume) werden während des Wintersemesters Hausschuhe getragen.

Sorgfaltspflicht
Zu Schulräumen, -anlagen und -einrichtungen ist Sorge zu tragen. Für Beschädigungen haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Für Diebstahl und Sachbeschädigung kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Aufenthalt
In den grossen Pausen stehen alle Pausenplätze der Primarschule allen Kindern der Primarstufe zur Verfügung. Die Aufsichtsperson kann den Schülerinnen und Schülern bei schlechtem Wetter den Aufenthalt in den Trakten erlauben. Das Verlassen des Schulareals während der Pausen ist nicht erlaubt.

Rasenbenutzung
In der Pause entscheidet die Aufsichtsperson über die Rasenbenutzung. Der Sportplatz kann mittels Schildes gesperrt werden.

Schulleitung Primarstufe, Schulsekretariat Primarstufe Gelterkinden
Obligatorische Schulzeit

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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