Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Gemeindesteuern, nachträgliches Ausstellen einer Staats- und/oder Bundessteuerverfügung

Nachträgliches Ausstellen einer Staats- und/oder Bundessteuerveranlagung: Wer eine Veranlagungsverfügung benötigt, welche bereits zugestellt wurde, kann diese telefonisch oder per Mail bei der Abteilung Finanzen bestellen. Zudem kann eine solche Veranlagungsverfügung unter Vorweisung eines amtlichen Ausweisdokuments auch persönlich am Schalter der Abteilung Finanzen bezogen werden.

Abteilung Finanzen
Gemeindesteuer

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden