09.06.2023
Ersatzwahl für zwei Sitze im Schulrat Primarstufe für den Rest der Amtsperiode vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2024
Céline Shuler hat ihren Rücktritt aus dem Schulrat Primarstufe per 31. Oktober 2023 bekanntgegeben. Die Daten für die Ersatzwahl wurden bereits publiziert. In der Zwischenzeit hat auch Kai Knöpfli seinen Rücktritt aus dem Schulrat Primarstufe per 31. Oktober 2023 bekanntgegeben.
Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahlen der zwei neu zu besetzenden Sitze im Schulrat Primarstufe für den Rest der laufenden Amtsperiode auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.
Nachwahltermin:
Sollte die Stille Wahl nicht zustande kommen und erreichen bei der Urnenwahl vom 22. Oktober 2023 nicht zwei Kandidierende das Absolute Mehr, findet eine Nachwahl statt.
Da der Regierungsrat die Abstimmung vom 26. November 2023 auf den 19. November 2023 vorverschoben hat, wird als Nachwahltermin neu der 10. Dezember 2023 festgelegt.
Die Eingabefrist für eine allfällige Nachwahl ist der 30. Oktober 2023, 12.00 Uhr (acht Tage nach der Urnenwahl).
Der Nachwahltermin vom 26. November 2023, welcher mit der Information betr. der Ersatzwahl für Céline Shuler publiziert wurde, gilt daher nicht mehr.
Es ist jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar. Ausgenommen davon sind Lehrpersonen die in der betroffenen Schule unterrichten (§ 79 Abs. 4 Bildungsgesetz SGS 640). Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).
Möglichkeit der Stillen Wahl
Für die Wahl ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind bis zum 21. August 2023, 12 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, einzureichen. Gemäss revidiertem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft gilt seit 1. Januar 2023 die neue Frist von 62 Tagen bis 12 Uhr (bisher 48 Tage bis 17 Uhr).
Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft herunterzuladen: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/wahlen/wahlvorbereitungen
Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)
Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.