Gemeinde
Gelterkinden
Baschi

Wichtige Hinweise für Hundehaltende

10.01.2024

Meldepflicht (An- und Abmeldung) / Gebührenerhebung

Meldepflicht (An- und Abmeldung)
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst neue Hundehaltende in der AMICUS Hundedatenbank.

Gebührenerhebung
Die Hundegebührenrechnungen werden voraussichtlich im Februar 2024 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2024 nicht verändert.

Reglement über die Hundehaltung

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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