10.01.2024
Meldepflicht (An- und Abmeldung) / Gebührenerhebung
Meldepflicht (An- und Abmeldung)
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst neue Hundehaltende in der AMICUS Hundedatenbank.
Gebührenerhebung
Die Hundegebührenrechnungen werden voraussichtlich im Februar 2024 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2024 nicht verändert.
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