03.04.2024
Rechnungsstellung
In Gelterkinden ist neu die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft für die Rechnungsstellung der Gemeindesteuern beauftragt. Dies gilt ab den Gemeindesteuern 2023. Der Versand der Vorausrechnungen mit Einzahlungsscheinen für die Gemeindesteuern zusammen mit der Staatssteuervorausrechnung erfolgt jeweils durch die kantonale Steuerverwaltung.
Für die Gemeindesteuerrechnungen bis Steuerperiode 2022 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeinde Gelterkinden zuständig.
Fälligkeit Gemeindesteuern 2024
Die provisorische Gemeindesteuerrechnung (Vorausrechnung) 2024 ist per 30. September 2024 zur Zahlung fällig.
Skonto und Verzugszins für das Jahr 2024
Aufgrund der Auslagerung des Steuerbezugs gelten auch für die Gemeindesteuern die kantonalen Regelungen und Ansätze wie folgt:
Vergütungszins 0.8 %
Verzugszins 4.75 %
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2024 die Ansätze für Gebühren (gemäss Strassen-, Kanalisations- und Wasserreglement) wie folgt festgesetzt:
Skonto 0 %
Verzugszins 5 %
Der Verzugszins wird bei Steuern und Gebühren erhoben, welche nicht fristgerecht bezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzabteilung gerne zur Verfügung
(061 985 22 44, finanzen@gelterkinden.ch).
e-Tax
Die bisherige Software EasyTax zum Ausfüllen der Steuererklärungen wurde ab 2023 durch das neue System e-Tax abgelöst. Mit dem neuen System e-Tax kann direkt auf der Website des Kantons die Steuererklärung ausgefüllt werden.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.