22.06.2023
Information zu Revision Infrastrukturreglemente (Strassen/Wasser/Abwasser)
Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2022 festgehalten, dass das vom Regierungsrat genehmigte Strassenreglement der Einwohnergemeinde Gelterkinden aus dem Jahr 1986 bezüglich der Art und Weise der Erhebung der Anschlussbeiträge nicht verfassungskonform sei. Das aktuelle Strassenreglement der Gemeinde ist insofern ein Sonderfall, als es auf dem sogenannten «Netzbeitragssystem» beruht, während praktisch alle anderen Gemeinden im Kanton das «Projektbeitragssystem» kennen. Das Bundesgericht hebt das aktuelle Strassenreglement zwar nicht formell auf. Dennoch steht für den Gemeinderat fest, dass das Urteil zu respektieren ist und auf die bestehenden Bestimmungen gestützte Strassenanschlussbeiträge nicht mehr erhoben werden können.
Zu den beiden anderen Infrastrukturreglementen (Wasser/Abwasser) bestehen keine Hinweise auf rechtliche Unstimmigkeiten. Diese beiden Reglemente sind allerdings auch älter als 20 bzw. 30 Jahre. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, alle drei kommunalen Infrastrukturreglemente (Strassen/Wasser/Abwasser) einer Revision zu unterziehen.
Aufgrund der gegebenen Umstände wird jedoch vordringlich das Strassenreglement revidiert. Bezüglich der Anschlussbeiträge ist vorgesehen, dass neu nach dem «Projektbeitragssystem» abgerechnet wird. Bei Grundstücken, für die bereits ein Vorteilsbeitrag nach bisherigem Reglement bezahlt wurde, ist eine anteilsmässige Anrechnung dieses Betrages an die Anschlussgebühren gemäss neuem System vorgesehen.
Der Gemeinderat ist bestrebt, dass das neue Strassenreglement in der ersten Hälfte des Jahres 2024 in Kraft treten kann.
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