18.08.2023
Wichtige Informationen
Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren.
Wird auf einer öffentlichen Strasse parkiert, ist Folgendes zu beachten:
Im Weiteren gilt, dass in der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren (Laternenparking) auf öffentlichem Grund bei der Bauabteilung Gelterkinden beantragen können. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.-- pro Monat und Fahrzeug.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.