10.02.2023
Finanz- und Kirchendirektion genehmigt Totalrevision
Am 14. Dezember 2022 hat die Gemeindeversammlung die Totalrevision des Steuerreglements beschlossen. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen.
Die Finanz- und Kirchendirektion ist gemäss § 168 Buchstabe b des Gemeindegesetztes für die Genehmigung von Gemeindereglementen und deren Änderungen zuständig.
Mit Verfügung vom 31. Januar 2023 teilt die Finanz- und Kirchendirektion mit, dass das Steuerreglement rechtskonform und genehmigt ist und rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird.
Das neue Steuerreglement kann auf der Website gelterkinden.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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