14.06.2024
Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. In Gelterkinden stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen verstanden. Das nächtliche Abstellen von Motorfahrzeugen mit einer Nutzlast von mehr als 1 Tonne, Anhängern jeder Art sowie Autos ohne Kontrollschilder ist auf öffentlichem Areal generell untersagt. Ausgenommen auf den öffentlichen Parkplätzen, welche mit Parkuhren versehen sind.
In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Bauabteilung eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.-- pro Monat und Fahrzeug. Grundsätzlich gilt eine Selbstdeklarationspflicht der Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer. Die Gemeinde führt periodische Kontrollen durch.
Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement unter Art. 1 Absatz 2 festgehalten.
Keine Bewilligung benötigen Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, die den Nachweis erbringen, dass sie ihr Motorfahrzeug in der Woche während höchstens einer Nacht in Gelterkinden abstellen, sowie Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben.
Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal (Laternenparking-reglement) und das Gesuchsformular können auf der Website www.gelterkinden.ch heruntergeladen oder auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für Auskünfte steht die Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung Gelterkinden, Telefon 061 985 22 55, zur Verfügung.
Beim Parkieren auf Strassenareal ist folgendes zu beachten (Verkehrsregelnverordnung zusammengefasst):
- Grundsätzlich darf nicht parkiert werden in einem Halteverbot, auf Hauptstrassen, auf Radstreifen, sowie vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.
- In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.
- In Begegnungszonen gilt ein Parkverbot ausserhalb der markierten Felder.
Im Weiteren ist im Strassenreglement der Gemeinde Gelterkinden geregelt, dass aus der Benützung der Verkehrsflächen für die übrigen Verkehrsteilnehmer keine unangemessene Behinderung entstehen darf, insbesondere sind für die Rettungsdienste die Durchfahrten jederzeit zu gewährleisten.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.