Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Mitwirkungsverfahren Mutationen Zonenvorschriften Siedlung

29.08.2018

Der Gemeinderat führt für Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung vom 06.09.2018 bis 28.09.2018 das Mitwirkungsverfahren durch

 Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend Mutationen Zonenplanung Siedlung „Zentrumszone Bahnhof Parzelle Nr. 1966“ und „Zweckbestimmungen ÖWA-Zonen“ durchgeführt.

Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - zu berücksichtigen sind.

Die Mitwirkungsauflage dauert vom 6. September 2018 bis 28. September 2018. Die Unterlagen "Zonenplan Siedlung - Mutation Zentrumszone Bahnhof Parzelle Nr. 1966", "Mutation Zonenreglement Siedlung - Änderung Zweckbestimmungen ÖWA-Zonen" und "Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV" können auch während den Schalteröffnungszeiten in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, Gelterkinden, eingesehen werden. Auskünfte erteilt Herr Pascal Bürgin, Leiter Bauabteilung.

Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen an: Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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