01.03.2023
Die Grabfelder UH1, UH2, UP1 und UP2 werden per 1. Mai 2023 aufgehoben.
Gemäss den Bestimmungen des Bestattungs- und Friedhofreglements werden infolge Erreichung der reglementarischen Benützungsdauer (20 Jahre) die Gräber UH1, UH2, UP1 und UP2 per 1. Mai 2023 aufgehoben.
Die betroffenen Grabfelder Urnenreihengräber UH1 & UH2 und Bodenurnenplattengräber UP1 & UP2 sind mit entsprechenden Hinweistafeln gekennzeichnet.
Die Aufhebung bedeutet bei den Urnenreihengräber, dass die Grabsteine stehen gelassen werden. Die Bodenurnenplattengräber werden ganz aufgelöst und in Zukunft nicht mehr angeboten. Die Hinterbliebenen werden eingeladen, Grabmale und Pflanzen bis zum 1. Mai 2023 zu entfernen und allfällige Gärtnerarbeiten auf diesen Termin zu kündigen.
Die Oberflächenräumung und Rekultivierung erfolgt je nach Witterung ab Anfang Mai 2023 auf den ganzen Feldern durch die Gemeinde, mit einer Begrünung. Individuelle Bepflanzungen und Grabschmuck kann nach der Umgestaltung nicht mehr angebracht werden. Die Pflege obliegt der Einwohnergemeinde. Sollte das Grabfeld dereinst wieder in Anspruch genommen werden, werden die Grabsteine endgültig entfernt.
Über Grabsteine, Anpflanzungen usw. verfügt ab 3. Mai 2023 gemäss Reglement die Einwohnergemeinde Gelterkinden. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.