Gemeinde
Gelterkinden
Advent

Medienmitteilung des Gemeinderates Gelterkinden

05.11.2020

Der Gemeinderat informiert zu aktuellen Themen.

Legislaturziele 2020-2024

Bis Ende der Legislatur will der Gemeinderat Gelterkinden folgende Ziele erreicht haben:

  • Die Aufgaben von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung werden in Bezug auf die Organisation überprüft.
  • Die politischen Strukturen sowie die Kommissionen und Arbeitsgruppen werden überprüft.
  • Es wird ein langfristiges Konzept zur Schuldentilgung erarbeitet.
  • Es wird ein langfristiges Verkehrskonzept für den innerkommunalen Verkehr sowie den Durchgangsverkehr erstellt.
  • Es wird ein langfristiges Konzept für die kommunale Schulraumplanung erstellt.
  • Die Organisation des Hallen-Freibads wird überprüft.
  • Beim Gemeindewerkhof und den Entsorgungsstellen wird die Situation in Bezug auf Standort und Organisation überprüft.

Petition zur Aufnahme von Geflüchteten aus den Lagern der griechischen Inseln

Dem Gemeinderat wurde mit Brief vom 13. September 2020 eine von 171 Personen unterschriebene Petition zur Aufnahme von Geflüchteten aus den Lagern der griechischen Inseln eingereicht. Die Petition fordert den Gemeinderat auf:

  • Sich bereit zu erklären, Geflüchtete von den griechischen Inseln aufzunehmen;
  • diesen Beschluss öffentlich zu kommunizieren und ihn an den Bundesrat weiterzuleiten.

Der Gemeinderat hat die Petition beraten und war sich dabei bewusst, dass einerseits die persönlichen Situationen der Geflüchteten sehr schwer sind und andererseits das Flüchtlingswesen in der Schweiz vom Bund koordiniert wird. Er hat bei seinem Beschluss neben dieser Ausgangssituation auch insbesondere folgende Punkte erwogen:

  • Die Gemeinde Gelterkinden hat heute im Kanton Basel-Landschaft die dritthöchste Aufnahmequote.
  • Die Gemeinde Gelterkinden hat heute im Bezirk Sissach mit Abstand die höchste Anzahl an Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen oder Flüchtlingen.
  • Die Gemeinde Gelterkinden erfüllt heute als eine der wenigen Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft die vom Kanton vorgegebene Asylquote.
  • Die Gemeinde Gelterkinden soll daher derzeit nicht noch mehr Flüchtlinge aufnehmen. Wenn, dann wären andere Gemeinde viel eher in der Pflicht.
  • Der Bund ist v.a. für die Durchführung und Koordination der Aufgaben im Bereich Flüchtlingswesen zuständig.

Der Gemeinderat hatte daher beschlossen, auf die einseitige Aufnahme von Geflüchteten von den griechischen Inseln zu verzichten. Eine solche Aufnahmeaktion müsste von Bundesstellen koordiniert werden. Die Petition sollte daher von den Petenten sinngemäss viel eher direkt dem Bund eingereicht werden. Die Petenten wurden vom Gemeinderat entsprechend informiert.

Laternenparking

Aufgrund des von der Gemeindeversammlung beschlossenen Laternenparkingreglements führt die Gemeinde entsprechende, periodisch durchgeführte Kontrollen durch.  Hierzu bestimmt das Reglement:

  • Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal stellt einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird.
  • Folgende Fälle sind nicht gebührenpflichtig: Das Fahrzeug wird in der Woche während höchstens einer Nacht parkiert; Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Gelterkinden haben.

Pro Monat werden zwei Kontrollfahrten jeweils zwischen 2 und 4 Uhr an verschiedenen Wochentagen durchgeführt. Dabei werden ausser den Privatstrasse alle Strassen abgefahren.

Pro Kontrollfahrt werden durchschnittlich 75 Fahrzeuge gesichtet. Auf der Kontrollfahrt werden alle Fahrzeuge mit Kennzeichen erfasst und im Büro ausgewertet. Fahrzeuge ohne Kennzeichen werden via Motorfahrzeugkontrolle oder Polizei ausfindig gemacht und angeschrieben. Lastwagen über 3.5 Tonnen und Anhänger werden jeweils sofort angeschrieben (gemäss Strassenverkehrsgesetz ist für diese Kategorien kein Nachtparking möglich).

Die Halter/innen von Fahrzeugen, welche in zwei Monaten dreimal gesichtet wurden, werden schriftlich auf die Gebührenpflicht hingewiesen. Wenn danach bei der Gemeinde innert 20 Tagen keine Rückmeldung eintrifft, dann wird automatisch eine Verrechnung bis zum nächsten Quartal ausgelöst. Derzeit sind 65 Nachtparkingbewilligungen ausgestellt.

Bei Fragen zur Medienmitteilung steht Stefan Degen, Präsident a.i., zur Verfügung (Mail stefan.degen@gelterkinden.ch, Telefon 061 983 04 28).

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden