18.08.2020
Stille Wahl für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 ist nicht zustande gekommen. Urnenwahl wird am 27. September 2020 durchgeführt.
Die Sozialhilfebehörde besteht gemäss Gemeindeordnung aus 7 Mitgliedern, wovon 1 Mitglied aus dem Gemeinderat delegiert wird. Somit werden 6 Mitglieder an der Urne gewählt.
Für die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 sind 8 Wahlvorschläge innert der vorgeschriebenen Frist für die Stille Wahl, bis am 10. August 2020, 17.00 Uhr, eingereicht worden.
Die Gemeindeverwaltung stellt fest, dass die 8 vorgeschlagenen Kandidierenden in Gelterkinden stimm- und wahlberechtigt sind und die Wahlvorschläge jeweils von genügend Stimmberechtigten bestätigt wurden. Vorgeschlagen sind:
Marbot Noemi, geb. 1984, Rosenweg 9, SP, neu
Wiederkehr Monika, geb. 1967, Chürziweg 23, SP, neu
Bolliger Christian, geb. 1969, Rohrbachweg 6, SP, bisher
Reinhardt-Buser Ursula, geb. 1961, Weihermattweg 22, SP, bisher
Fischer Herrmann Bettina, geb. 1966, Ebnetweg 42, BZG, bisher
Hintermann Rolf, geb. 1969, Schweienring 10, BZG, neu
Meier Dieter, geb. 1964, Schweienweg 4, BZG, neu
Zumbrunnen Daniel, geb. 1971, Baumgärtliring 19, BZG, bisher
Die Stille Wahl für die Sozialhilfebehörde ist somit nicht zu Stande gekommen. Die Urnenwahl wird am 27. September 2020 durchgeführt. Es ist jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar (Ausnahme: § 9 Gemeindegesetz SGS 180).
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
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Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.