23.08.2018
Die Finanz- und Kirchendirektion hat das Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen am 17.08.2018 genehmigt
Die Gemeindeversammlung vom 20.06.2018 beschloss ein neues Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen durch die Gemeinde Gelterkinden. Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft hat nun das Reglement mit Verfügung vom 17.08.2018 genehmigt und damit rückwirkend per 01.01.2018 in Kraft gesetzt.
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