15.04.2020
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan gross (Waldbrandgefahrenstufe 4). Es gilt neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.
Wie in den vergangenen Jahren besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine grosse
Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexpo-nierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem gros-sen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.
Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Winters und Frühjahrs sind die Böden sehr
trocken. Weil im Moment keine Entspannung absehbar ist, gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
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