17.07.2023
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen.
Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer/innen.
Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit in das Trottoir resp. in den Fahrbahnbereich ragen. Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt. Wir bitten daher die Bevölkerung, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.
Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden ist. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.
Marktgasse 8
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Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.