Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Auflageverfahren Mutationen Zonenvorschriften Siedlung

22.01.2019

Für die von der Gemeindeversammlung vom 12.12.2018 bechlossenen Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung wird vom 25.01.2019-25.02.2019 das Auflageverfahren durchgeführt.

Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 genehmigte Mutationen der Zonenvorschriften Siedlung, bestehend aus der Umzonung eines Teils der Parzelle Nr. 1966 von bisher „Bahnareal“ in neu „Zentrumszone“ sowie der Ergänzung der Zweckbestimmungen um den Zweck „Asylunterkunft“ in fünf Zonen für öffentliche Werke und Anlagen. Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft sind erlassene Zonenvorschriften während dreissig Tagen öffentlich aufzulegen.

Die Planauflage dauert vom 25. Januar 2019 bis 25. Februar 2019. Die Unterlagen sind auf der Gemeindewebsite www.gelterkinden.ch einsehbar. Sie können auch während den Schalteröffnungszeiten in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung an der Marktgasse 8 eingesehen werden. Auskünfte erteilt Pascal Bürgin, Leiter Bauabteilung, Telefon 061 985 22 55.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Gelterkinden, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.

Unterlagen:

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden