16.09.2024
Ab dieser Amtsperiode hat das Wahlbüro für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet:
Sonntag, 9.30 – 11.00 Uhr
Das Wahlbüro ist am Samstag nicht mehr geöffnet.
- Dies wird erstmals am Abstimmungswochenende vom 22. September 2024 umgesetzt.
- Der Gemeinderat hat dies festgelegt, da gemäss Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Basel-Landschaft seit 1. Januar 2023 die briefliche Stimmabgabe bis zur Öffnung des Wahlbüros am Abstimmungstag möglich ist. Vorher war dies nur bis Samstag 17.00 Uhr zulässig.
- In Gelterkinden wurde zudem die Möglichkeit, am Samstag persönlich abzustimmen, nur noch von 5 bis 20 Stimmberechtigten genutzt.
- Bei brieflicher Abstimmung müssen die Couverts spätestens bis am Abstimmungssonntag, 9.30 Uhr bei der Gemeinde eingetroffen sein (Briefkasten der Gemeinde oder rechtzeitige Postaufgabe).
Hinweise zur Abstimmung:
- Bei der brieflichen Abstimmung muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein, ansonsten sind diese Stimmen ungültig.
- Die Stimm- und Wahlzettel sind im mitgeschickten Couvert ins Stimmcouvert mit dem Stimmrechtsausweis zu legen.
- Stimm- und Wahlzettel, die ohne Stimmrechtsausweis abgegeben werden, werden nicht gezählt.
- Die Stimm- und Wahlzettel sind nicht zu falten.
- Bei der persönlichen Abstimmung am Sonntag ist keine Stellvertretung möglich. Der Stimmrechtsausweis ist mitzubringen.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.