14.12.2020
In Artikel 8 des Polizeireglements wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern geregelt.
Art. 8 Feuerwerk
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung sich an die Vorschriften zu halten und wünscht alles Gute fürs neue Jahr.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.