Gemeinde
Gelterkinden
Advent

Sozialhilfebehörde - Erwahrung Erneuerungswahlen 22. September 2024

24.10.2024

Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

Das Wahlergebnis wurde in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und im Internet in geeigneter Weise veröffentlicht. Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen.

Gemäss § 15 des erwähnten Gesetzes stellte der Gemeinderat das Ergebnis der Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde verbindlich fest und hat die Wahl erwahrt. Den Gewählten wird herzlich zur Wahl gratuliert.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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