Gemeinde
Gelterkinden
Advent

Wichtige Hinweise für Hundehaltende

20.12.2024

Meldepflicht (An- und Abmeldung)
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst neue Hundehaltende in der AMICUS Hundedatenbank.

Gebührenerhebung
Die Hundegebührenrechnungen werden voraussichtlich im 1. Quartal 2025 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2025 nicht verändert. Das Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Gelterkinden und die Gebührenverordnung sind auf www.gelterkinden.ch zu finden.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

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