09.07.2021
Benutzung von öffentlichem Areal ist bewilligungs- und gebührenpflichtig
Gestützt auf § 40 und § 41 des Strassengesetzes des Kantons Basel-Landschaft sowie auf Art. 22 Abs. 1 des Strassenreglements der Gemeinde Gelterkinden ist die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Areal (Strassen, Plätzen, Wegen, Trottoir, etc.) für Bauinstallationen, Abladen und Lagern von Baumaterialen, etc. nur mit einer Bewilligung gestattet.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2014 gelten folgende Bestimmungen:
Strassen-/Allmendbenutzung
• Grundgebühr 1 von CHF 40.00 für die Bewilligung
• Benutzungsgebühr CHF 1.00/m²/Woche, mindestens jedoch CHF 5.00/Woche
• Grundgebühr 2 von CHF 100.00 für Strassen-/Allmendbenutzung ohne vorgängig erteilte Bewilligung
Das Gesuchsformular ist auf unserer Website abrufbar. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Bauabteilung (Susanne Wanzenried, Tel. 061 985 22 53) gerne zur Verfügung.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.