09.12.2022
Information zur Strassenbeleuchtung bezüglich Stromsparen
Mit der EBL wurde Kontakt aufgenommen, um abzuklären, ob aus Stromspargründen Möglichkeiten bestehen, individuelle Regelungen für die Strassenbeleuchtungen in Gelterkinden zu treffen. Leider ist dies aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Gemäss EBL erfolgt die Steuerung der öffentlichen Beleuchtung zentral über die sogenannte Rundsteuerung und ist in allen Gemeinden, einschliesslich der Anlagen des Kantons, einheitlich. Individuelle Regelungen für einzelne Gemeinden oder gar Leuchten sind aktuell nicht möglich. Das Beleuchtungsnetz des Kantons und der Gemeinden ist zusammenhängend, ein unabhängiger Betrieb ist technisch nicht möglich. Für eine Auftrennung des Beleuchtungsnetzes wären zeit- und kostenintensive bauliche Massnahmen nötig. Zudem verweist die EBL auf Paragraf 3 und Paragraf 24 des kantonalen Strassengesetzes wonach die Kantons- und Gemeindestrassen als öffentliche Strassen gelten und öffentliche Strassen innerhalb der Baugebiete angemessen beleuchtet sein müssen.
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