15.12.2023
Beschlussprotokoll
Protokoll
://: Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023 wird genehmigt.
Traktandum 1: Quartierplan Eifeld
://: 1. Zustimmung zur Quartierplanung Eifeld, bestehend aus Quartierplan und Quartierplan-Reglement. und 2. Zustimmung zur Mutation Spezialzone Eifeld gemäss Situationsplan.
Traktandum 2: Schulergänzende Tagesstrukturen Pilotprojekt 2024-2027
://: Das Geschäft wird an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen.
Traktandum 3: Investitionskredit Photovoltaikanlage Mehrzweckhalle
://: Genehmigung des Baukredites von CHF 572‘000 inkl. MWSt.
Traktandum 4: Parzelle Nr. 725 "Bodenacher" - Kompetenzerteilung zum Verkauf
://: Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, die Parzelle Nr. 725 «Bodenacher» mit einer Fläche von 2'553m² zu einem Mindestverkaufspreis von CHF 2.5 Mio. im Bieterverfahren zu verkaufen.
Traktandum 5: Anhang zum Personalreglement (Behördenentschädigung)
://: Genehmigung des Anhangs zum Personalreglement für die Amtsperiode 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028.
Traktandum 6: Finanzplan 2024-2028
Kein Beschluss.
Traktandum 7: Budget 2024 inkl. Festlegung Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge und Genehmigung Gesamtstellenprozente
://: Genehmigung der Steuersätze, Gebühren mitsamt Vorteils- und Anschlussbeiträgen und Er-satzabgabe.
://: Genehmigung der Gesamtstellenprozente 2024.
://: Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 mit folgenden Anpassungen:
Traktandum 8: Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
://: Zustimmung zum Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen mit der Ände-rung in Art. 8 Abs. 2: „Die Beitragsberechtigung beginnt mit Vorliegen aller Unterlagen am ersten Tag des Folgemonats.“
Traktandum 9: Änderung der Statuten Oberbaselbieter Abfallverband
://: Zustimmung zu den Statutenänderungen des Oberbaselbieter Abfallverbandes.
Referendum
Gemäss §§ 48 und 49 des Gemeindegesetzes (SGS 180) bestehen folgende Referendumsmög-lichkeiten:
Dem fakultativen Referendum unterstehen folgende Beschlüsse:
Ein entsprechendes Begehren ist von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Keine Referendumsmöglichkeiten bestehen bei folgenden Beschlüssen:
Gelterkinden, 13. Dezember 2023
Die Gemeindeverwalter-Stellvertreterin:
Theres Fuchs
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.