21.12.2022
Änderung Art. 2 Abs. 1 - Inkraftsetzung
Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft hat am 9. Dezember 2022 die von der Gemeindeversammlung vom 21. September 2022 beschlossene Änderung von Art. 2 Abs. 1 des Reglements über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe vorbehaltlos genehmigt.
Die Neuformulierung dieses Artikels lautet:
«Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt 0.5 % des steuerbaren Gesamteinkommens, jedoch mindestens CHF 100.00 und maximal CHF 800.00.»
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 19. Dezember 2022 die Änderung des Reglements per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe kann auf der Website gelterkinden.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.