Gemeinde
Gelterkinden
Hortensien

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

20.12.2024

Art. 8 Feuerwerk
1 Das Abbrennen von Feuerwerk und das Werfen von Knallkörpern ist am 31. Juli und am Na-tionalfeiertag, in der Fasnachtswoche sowie in der Silvesternacht im Freien gestattet, sofern weder für Personen, Tiere noch Sachen eine konkrete Gefahr geschaffen wird.

2 Das Abbrennen ganzer Feuerwerksbatterien ist bewilligungspflichtig.

3 Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen oder Einschränkungen erlassen.

Besten Dank für das Einhalten dieser Vorschriften.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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