13.10.2025
Abstimmung vom 28. September 2025
Am 28. September 2025 fand die Abstimmung zum Gemeindeversammlungsbeschluss vom 18. Juni 2025 betreffend Teilrevision Gemeindeordnung statt. Die Gemeindeordnung sowie deren Änderungen unterstehen gemäss dem Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft dem obligatorischen Referendum.
Der Vorlage wurde zugestimmt. Das Abstimmungsergebnis wurde rechtsgenüglich in geeigneter Weise in der Oberbaselbieter Zeitung, am Gemeindeschaukasten und auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.
Die dreitägige Beschwerdefrist (§ 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte) ist unbenützt abgelaufen. Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte stellte der Gemeinderat das Ergebnis verbindlich fest und hat die Abstimmung erwahrt.
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