Gemeinde
Gelterkinden
Bettenberg

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025

12.12.2025

Protokoll
://: Das ausführliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 wird genehmigt.

Traktanden
://: Das Traktandum „Projektierungskredit „Neubau Schulhaus Hofmatt und Umbau Pavillon Süd““ wird verschoben und neu nach dem Traktandum „Budget 2026 inkl. Festlegung Steuersätze, Gebühren und Genehmigung Gesamtstellenprozente“ behandelt.

Traktandum 1:
Änderung Art. 33 Abs. 3 Wasserreglement und Art. 15 Abs. 3 Abwasserreglement sowie Ergänzung von Ziffer 2 der Anhänge
://: Zustimmung zur Änderung von Art. 33 Abs. 3 Wasserreglement.
://: Zustimmung zur Änderung von Art. 15 Abs. 3 Abwasserreglement.
://: Zustimmung zur Ergänzung von Ziffer 2 des Anhangs zum Wasserreglement.
://: Zustimmung zur Ergänzung von Ziffer 2 des Anhangs zum Abwasserreglement.

Traktandum 2:
Finanzplan 2026-2030
[Kein Beschluss.]

Traktandum 3:
Budget 2026 inkl. Festlegung Steuersätze, Gebühren und Genehmigung Gesamtstellenprozente
://: Genehmigung der Steuersätze und Gebühren.
://: Genehmigung der Gesamtstellenprozente 2026.
://: Genehmigung des Budgets für das Jahr 2026.

Traktandum 4:
Projektierungskredit „Neubau Schulhaus Hofmatt und Umbau Pavillon Süd“
://: Der Gemeinderat und die noch zu bestimmende Baukommission nehmen sich ausreichend Zeit für die Projektierung inkl. öffentlicher Submission und Verhandlungen, sodass eine höchstmögliche Kostengenauigkeit beim Baukredit vorhanden ist und eine hohe Anzahl der Gewerke bereits unter Vorbehalt vergeben sind. Um keine Schnellschüsse und Risiken einzugehen, wird der Baukredit frühestens an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2026 vorgelegt.
://: Der Gemeinderat zeigt zusammen mit der Vorlage zum Baukredit zum Schulhausneubau auf, in welchen Bereichen Einsparungen im Umfang der jährlichen Abschreibungen und Zinsen als Gegenfinanzierung zum Projekt vorgenommen werden. Das Ziel sind ausgeglichene Budgets/Rechnungen.
://: Genehmigung des Projektierungskredites «Neubau Schulhaus Hofmatt und Umbau Pavillon Süd» im Betrag von CHF 1'020’000 inkl. MWST.

Traktandum 5:
Neues Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung
://: Zustimmung zum Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung. Dies mit den folgenden Anpassungen:
• Neuformulierung von Art. 6 Abs. 1:
1 Die Benützung öffentlichen Areals, welche einen gesteigerten Gemeingebrauch darstellt, bedarf der vorgängigen Bewilligung. Als gesteigerter Gemeingebrauch gelten namentlich:
a) Politische, ideelle und kulturelle Zwecke sowie Geldsammlungen, welche über den schlichten Gemeingebrauch hinausgehen;
b) Kundgebungen, Umzüge und Demonstrationen;
c) Bauplatzinstallations- oder Umschlagsflächen, Aufbruch von Strassen.
• Anpassung von Art. 10 Abs. 2:
„Während den Nachtruhezeiten gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. b ist es verboten, …“
• Ergänzung Art. 10 Abs. 2:
„… bei Festanlässen oder andere aus Sicherheitsgründen zu beleuchtende Einrichtungen.“

Traktandum 6:
Neues Verwaltungs- und Organisationsreglement
://: Zustimmung zum neuen Verwaltungs- und Organisationsreglement. Dies mit den folgenden Anpassungen:
• Neuformulierung von Art. 2 Abs. 1:
„Amtliche Publikationsorgane sind die Gemeindewebsite www.gelterkinden.ch und die Oberbaselbieter Zeitung (OBZ).“
• Streichung von Art. 5.
• Streichung von Art. 12.

Traktandum 7:
Aufhebung Gemeindekommissionsreglement, Reglement für die Geschäftsprüfungskommission, Pflichtenheft für die Rechnungsprüfungskommission
://: Zustimmung zur Aufhebung des Gemeindekommissionsreglements vom 15. Juni 2000.
://: Zustimmung zur Aufhebung des Reglements für die Geschäftsprüfungskommission vom 20. November 1974.
://: Zustimmung zur Aufhebung des Pflichtenhefts für die Rechnungsprüfungskommission vom 27. April 1983.

Traktandum 8:
Selbständiger Antrag Rosmarie Meier „Grünabfuhr“
://: Der selbständige Antrag «Grünabfuhr» von Rosmarie Meier wird für nicht erheblich erklärt.

Traktandum 9:
Neues Abfallreglement
://: Zustimmung zum neuen Abfallreglement. Dies mit der folgenden Anpassung:
• Art. 2 Abs. 3: Streichen von „sowie den Nachweis für eine nachhaltige Veranstaltung“

Referendum
Gemäss §§ 48 und 49 Gemeindegesetz (GemG, SGS 180) bestehen folgende Referendumsmöglichkeiten:

Dem fakultativen Referendum unterstehen folgende Beschlüsse (ein entsprechendes Begehren ist von mindestens 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung der Gemeindeverwaltung einzureichen):
■ Traktandum 1
■ Traktandum 3 (Teilbeschlüsse Gebühren, Gesamtstellenprozente)
■ Traktanden 4-7
■ Traktandum 9

Keine Referendumsmöglichkeiten bestehen bei den folgenden Beschlüssen:
■ Protokoll
■ Traktanden
■ Traktandum 2
■ Traktandum 3 (Teilbeschlüsse Steuersätze, Budget)
■ Traktandum 8

Gelterkinden, 10. Dezember 2025
Der Gemeindeverwalter
Christian Ott

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch

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Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

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