01.03.2024
Fristen Steuererklärung - Infos zur neuen Rechnungsstellung durch den Kanton Basel-Landschaft
Die Steuererklärungen sollten bis 31. März 2024 eingereicht werden. Bis Ende Mai wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt.
Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann unter www.bl.ch die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden.
Wenn Sie die Steuererklärungen persönlich bei der Gemeinde abgeben wollen, benutzen Sie bitte den Briefkasten rechts vom Eingang zur Gemeindeverwaltung. Es ist nicht notwendig, die Unterlagen am Schalter abzugeben.
Steuerrechnungen
Per 01. Januar 2023 wurde der Bezug der Gemeindesteuerrechnung an den Kanton Basel-Landschaft ausgelagert. Die definitiven Gemeindesteuerrechnungen für das Steuerjahr 2022 werden und wurden noch von der Gemeindeverwaltung erstellt.
Ab dem Steuerjahr 2023 werden Vorausrechnungen und definitive Gemeindesteuerrechnungen vom Kanton Basel-Landschaft zusammen mit der provisorischen resp. definitiven Staatssteuer in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist für provisorische Rechnungen ist jeweils der 30. September des Steuerjahres.
Marktgasse 8
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Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.