Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Rechtskraft Überbauungsziffer in der Zentrumszone

21.01.2020

Die von der Gemeindeversammlung am 20. September 2016 beschlossene Überbauungsziffer von 45 % in der Zentrumszone ist nach einem längeren Rechtsverfahren kürzlich in Rechtskraft erwachsen.

Die Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 stimmte der Mutation Zentrumszone im Zonenreglement Siedlung zu. Dies u.a. mit einer Überbauungsziffer für die Zentrumszone von 45 %. Der Regierungsrat genehmigte mit Beschluss vom 24. Oktober 2017 die Mutation mit einer Ausnahme: Die höhere Überbauungsziffer von 45 % wurde nicht genehmigt. Gegen diese Nichtgenehmigung erhoben der Gemeinderat sowie andere betroffene Grundeigentümerschaften Beschwerde beim Kantonsgericht. Das Kantonsgericht urteilte schliesslich nach einem längeren Verfahren am 19. Juni 2019, dass die Beschwerden gutgeheissen werden und der Nichtgenehmigungsbeschluss des Regierungsrates aufgehoben wird. Das Kantonsgerichtsurteil ist nun kürzlich in Rechtskraft erwachsen.

Demnach gilt ab sofort in der Zentrumszone eine Überbauungsziffer von 45 %. So wie es die Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 beschlossen hatte.

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