Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Petition Redimensionierung cherusgaelti.ch / Anlassbewilligung cherusgaelti.ch 2020

04.12.2019

Medienmitteilung des Gemeinderates Gelterkinden vom 4. Dezember 2019 betreffend Petition Redimensionierung cherusgaelti.ch und Anlassbewilligung des Gemeinderates für den cherusgaelti.ch 2020.

(Bei Fragen steht Christine Mangold-Bürgin, Gemeindepräsidentin, Telefon 061 926 70 10, zur Verfügung.)

Der Gemeinderat erteilte dem OK cherusgaelti.ch die Bewilligung mit Auflagen für den Anlass vom 7. März 2020. Dabei wurden auch wesentliche Punkte der Forderungen der von einer Anwohnergruppe am 15. Juli 2019 dem Gemeinderat eingereichten Petition „Redimensionierung cherusgaelti.ch“ aufgenommen. Sowohl in Gesprächen des Gemeinderates mit den Petenten als auch mit dem OK wurde die Thematik v.a. im Hinblick auf den Anlass im Jahr 2020 diskutiert.

Der Gemeinderat genehmigte den cherusgaelti.ch 2020 grundsätzlich mit Festbeginn am Samstag, 7. März 2020, 15.30 Uhr. Das Ende der Guggenkonzerte ist am Sonntag, 8. März 2020, 01.00 Uhr. Folgende Punkte sind in der Anlassbewilligung im Vergleich zum Vorjahr neu:

  • Der Festbetrieb wird bis um 02.00 Uhr bewilligt. (Bisher bis um 03.00 Uhr).
  • Der Festperimeter gilt von Ochsengasse Nr. 6 bis Dorfplatz, Marktgasse, Kirchrain bis Nr. 2, Schulgasse ab Nr. 13, Bohnygasse ab Nr. 20 bis Schulgasse, Rössligasse Nr. 2 bis Dorfplatz und Dorfplatz. Die Rössligasse ist nicht mehr im Festperimeter enthalten. Das OK musste die Anwohnerschaft im Festperimeter frühzeitig informieren und wo Privatareal beansprucht wird, die entsprechende Bewilligung einholen.
  • Der Festperimeter wird geschlossen. Durch den Sicherheitsdienst finden Zutrittskontrollen statt. Der Sicherheitsdienst wird das Glasverbot umsetzen, indem alle mitgebrachten Getränke in Glasflaschen eingezogen und entsorgt werden. Zudem sollen die Besucher, welche den Anlass verlassen, angehalten werden, den Abfall bei den Ausgängen zu deponieren.
  • Um den Abfallberg einzudämmen, ist ein Depotsystem für Getränkebecher zu führen.
  • An den Ein- und Ausgängen sind Abfallsammelstellen einzurichten.
  • Konzerte mit Hilfe elektronisch verstärkter Musik sind nicht erlaubt.
  • Streetworker werden eingesetzt, um die Gäste auf die Problematik WC, Abfall, Benehmen und Alkoholkonsum hinzuweisen. Das Abfalleinsammeln durch die Streetworker ist zu prüfen.
  • Eine Verlagerung von Festaktivitäten in den Gemeindepark ist mit geeigneten Massnahmen, bspw. mit einem Sicherheitsdienst, zu verhindern. Die Sicherheit im Gemeindepark ist zu gewährleisten.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit den neuen, teilweise auch für den Veranstalter, einschneidenden Massnahmen, der Anlass für alle Beteiligten verbessert werden kann. Ein solcher Anlass bringt Immissionen und Beeinträchtigungen mit sich. Mit den Auflagen können diese aber in verträgliche Bahnen gelenkt werden. Nach dem Anlass werden die Erfahrungen im Hinblick auf weitere Anlässe ausgewertet.

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