Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Auflageverfahren "Grundwasserfassung Wolfstiege – Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan"

20.02.2020

Die Planauflage wird von 21. Februar 2020 bis 23. März 2020 durchgeführt.

Die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2019 genehmigte das Schutzzonenreglement der Gemeinde Gelterkinden für die Grundwasserfassung Wolfstiege der Wasserversorgung Gelterkinden sowie den Schutzzonenplan PW Wolfstiege.

Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft sind erlassene Zonenvorschriften während dreissig Tagen öffentlich aufzulegen.

Die Planauflage dauert von 21. Februar 2020 bis 23. März 2020. Die Unterlagen können während dieser Zeit entweder auf der Gemeindewebsite (Schutzzonenreglement, Schutzzonenplan, Planungsbericht, Konfliktplan) oder zu den Schalteröffnungszeiten in der Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung Gelterkinden, Marktgasse 8, Gelterkinden, eingesehen werden. Auskünfte erteilt Pascal Bürgin, Leiter Abteilung Bau, Telefon 061 985 22 55.

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Gelterkinden, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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