Gemeinde
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06. November 2025

Information kommunale Wahlen vom 8. März 2026 - Ersatzwahl Sozialhilfebehörde

für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

Yvonne Fleury hat ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde per 31. März 2026 bekanntgegeben.

Der Gemeinderat hat den Termin für die Ersatzwahl des neu zu besetzenden Sitzes in der Sozialhilfebehörde für den Rest der laufenden Amtsperiode auf den 8. März 2026 festgelegt. Eine allfällige Nachwahl findet am 14. Juni 2026 statt.

Jede in Gelterkinden stimmberechtigte Person ist wählbar (Ausnahmen gemäss § 9 Gemeindegesetz SGS 180). Es gilt das Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem).

Möglichkeit der Stillen Wahl
Für die Wahl ist die Stille Wahl gemäss Art. 4 und 6 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Gelterkinden möglich. Wahlvorschläge sind bis zum 5. Januar 2026, 12 Uhr, der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, einzureichen (62 Tage vor dem Wahltermin).

Die Formulare für kommunale Wahlen (Majorz Wahlvorschläge Deckblatt, Wahlvorschläge, Unterzeichnendenliste) sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft herunterzuladen: www.bl.ch > Wahlvorbereitungen - Baselland

Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Stillen Wahl, bzw. zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind in der kantonalen Gesetzgebung beschrieben:
Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120)
Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120.11)

Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:
061 985 22 22 oder einwohnerdienste@gelterkinden.ch

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